Verlängerung des Patentschutzdatums der patentgeschützten
Wirkstoffe für 2020
Wichtig für die korrekte Berechnung der INN-Preise bei der Taxation!
Das neunte Jahr der INN-Taxation geht allmählich zu Ende und es
wird Zeit für kleine aber sehr wichtige "Wartungsarbeiten", um auch
für das nächste Jahr die INN-Taxation korrekt am Laufen zu halten.
Ein primäres Entscheidungskriterium für die Ermittlung der INN-Preise ist
bekanntlich die Frage, ob ein Wirkstoff patentgeschützt
ist oder nicht.
Es ist ebenso bekannt, dass die Information über den Patentschutzstatus bzw.
die Gültigkeitsdauer des Patentschutzes eines
Wirkstoffes nicht problemlos und kostenfrei zugänglich ist.
Weder die ABDATA noch die Verbände hatten dazu bisher entsprechende
Informationen bereit gestellt.
Damit SteriBase erkennen kann, ob ein Wirkstoff zu einem bestimmten
Zeitpunkt patentgeschützt ist bzw. retrospektiv patentgeschützt
war, wurde das Feld "Patentschutz bis" in den Eigenschaften der Wirkstoffe
eingeführt.
Hier wird das Datum eingetragen, bis zu dem der Stoff als patentgeschützt
gilt bzw. galt.
Da die genauen Datumswerte für die betreffenden Stoffe eben nicht verfügbar
sind, hatten wir Ihnen im Vorjahr empfohlen, die
Datumswerte für die betreffenden Stoffe zunächst einmal auf das Datum
31.12.2019 zu setzen.
Dieses (imaginäre) Ablauf-Datum rückt nun näher und die meisten der aktuell
mit Ablaufdatum 31.12.2019 gekennzeichneten Stoffe stehen wohl auch 2020
zunächst weiterhin unter Patentschutz.
Daher ist es nun ELEMENTAR WICHTIG, diese Datumswerte entsprechend zu
verlängern.
Da es hierzu keine offiziellen Daten gibt, erfolgt dies NICHT AUTOMATISCH
innerhalb von Updates, sondern muss AKTIV VON IHNEN SELBST
vorgenommen werden, um Fehler in der Taxation ab 2020 zu vermeiden.
Wir empfehlen, die Datumswerte nun zunächst erneut auf den 31.12.2020 zu
verlängern, wenn Sie nicht über verbindliche / exakte Werte
verfügen. Fällt ein bestimmter Wirkstoff im Laufe des Jahres dann aus dem
Patentschutz, so müssen Sie dieses Datum dann explizit setzen (z.B. 31.07.
des Jahres), sobald dieses
bekannt gegeben wird.
Im Anschluß können Sie noch
einen WebCode ausführen, der Ihnen alle
Stoffe listet, die in Ihrer Datenbank mit einem
Patentschutzdatum versehen sind, um die Liste zu prüfen. Diese Liste
können Sie natürlich auch schon zusätzlich vor dem Neu-Setzen des
Patentschutzdatums anzeigen lassen, um die aktuellen Infos bzgl.
Patentschutzdatum anzuzeigen.
Der Webcode dazu lautet:
PatentschutzListe2020.saf
(Allg. Infos zum Ausführen von Spezialbefehlen:
http://www.steribase.de/howto.asp Falls Sie die WebCodes nicht direkt
in Ihrem SteriBase ausführen können, weil Sie mit dem Programm nicht direkt
online sind, so können Sie die Befehlsdateien auch über die Links
herunterladen und dann als Befehlsdateien ausführen.)
Falls Sie für bestimmte Stoffe das Patentschutzdatum weiter ändern möchten,
so öffnen Sie anschließend nacheinander die betreffenden Stoffe und setzen Sie
auf der Registerkarte "Standards" unten links das
Patentschutzdatum auf das von Ihnen gewünschte Datum.
Abschließend noch (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit) eine
Liste der Stoffe, die wir aktuell für patentgeschützt
einschätzen:
·Abatacept
·Aflibercept (i.v.)
·Agalsidase alfa
·Alemtuzumab
·Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobuline von Kaninchen
·Asparaginase (Erwinia chrysanthemi)
·Atezolizumab
·Avelumab
·Azacitidin
·Belatacept
·Belimumab
·Bevacizumab
·Blinatumomab
·Brentuximabvedotin
·Cabazitaxel
·Carfilzomib
·Cemiplimab
·Cetuximab
·Dalbavancin
·Daratumumab
·Daunorubicin-Cytarabin 44:100 (liposomal)
·Decitabin
·Doxorubicin HCl (liposomal - Myocet)
·Doxorubicin HCl (liposomal)
·Durvalumab
·Eculizumab
·Edrecolomab
·Elotuzumab
·Eribulin
·Gemtuzumab Ozogamicin
·Ibritumomab-Tiuxetan
·Imiglucerase
·Inotuzumab Ozogamicin
·Ipilimumab
·Irinotecan Sucrosofat (PEG-liposomal / Base)
·Irinotecan Sucrosofat (PEG-liposomal / HCl 3H2O-Äqiv.)
·Isavuconazol
·Letermovir
·Mifamurtid
·Muromonab-CD3 (Mauszellen)
·Necitumumab
·Nelarabin
·Nivolumab
·Obinutuzumab
·Ofatumumab
·Olaratumab
·Panitumumab
·Pembrolizumab
·Pertuzumab
·Pixantron
·Posaconazol
·Ramucirumab
·Rituximab (s.c.)
·Talimogen laherparepvec
·Temsirolimus
·Tocilizumab (s.c.)
·Tocilizumab
·Trabectedin
·Trastuzumab (s.c.) (bs-0)
·Trastuzumab Emtansin
·Vedolizumab
·Vinflunin
·Zanamivir
Probleme zum Thema Patentschutz:
Biosimilars sind bekanntlich dann "möglich", wenn das Patent für den
Bezugswirkstoff abgelaufen ist (z.B. Trastuzumab, Rituxumab).
Uneingeschränkt austauschbar sind diese untereinander jedoch nicht. Daher
ist es grundsätzlich fraglich bzw. unklar, wie es sich bei solchen
Wirkstoffen hinsichtlich des Vorliegens bzw. der korrekten Zuordnung
eines Patentschutzes verhält v.a. im Zuge der Patentschutzdefinition im
Sinner der Hilfstaxe. Wir können diese Frage leider nicht beantworten
oder anders formliert: Es erscheint inzwischen die "traditionelle"
Unterscheidung der Hilfstaxe zwischen "patentgeschützt oder nicht" löchrig,
uneindeutig und unter Anbetracht der zahlreichen stoffspezifisch
vereinbarten Abschläge als ungeeignet.
Im Falle von Pemetrexed gab es im aktuellen Jahr
Patentschutz-Streitigkeiten, die u.a. dazu führten, dass generische Artikel
zunächst wieder AV gemeldet wurden bzw. sogar als nicht verkehrsfähig.
Bitte behalten Sie also generell dieses Thema gut im Auge und prüfen Sie
Ihre Taxationen stets auch stichprobenweise für die jeweiligen Wirkstoffe,
um ggf. falsche Einstellungen in Ihrer SteriBase-Datenbank aufzuspüren.
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