SteriBase Steril-Management-Software      
 

Änderungen ab dem 01.01.2010

Informationsschreiben und Kommentar bzgl. anstehender Änderungen aufgrund der 15 AMG-Novelle an die SteriBase-Anwender
Verfasser: Dr. Wolfgang Erdle
Stand: 20.11.2009

Hinweis: Es kann seitens des Verfassers bzw. seitens WAE-Pharma keine Gewähr dahingehend übernommen werden, dass die gesetzlichen Neuerungen korrekt interpretiert wurden und die ggf. genannten Empfehlungen juristisch korrekt sind.
 

Einleitung:

Die 15. AMG Novelle bedingt einige Änderungen für Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen.
Die Änderungen sind im Bundesgesetzblatt 2009 / 43 (v. 22.07.2007) im Original-Text zu finden (Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften; siehe unter http://www.bgbl.de)

Grundsätzlich handelt es ich dabei um zwei anstehende Änderungen, die aber auf jeden Fall vollständig unabhängig voneinander zu betrachten sind!

  1. Eine Änderung der Rezeptbedruckung für parenterale Zubereitungen in Einheit mit einer zu den Papierrezepten zusätzlich erforderlichen Datenlieferung, die, mangels Platz auf dem ohnehin viel zu kleinen Muster 16 Rezepten, auf digitaler Basis erfolgen soll.
    Diese Zusatzinformationen betreffen die Fertigarzneimittel, die (für die auf einem Rezept verordnete Rezeptur) tatsächlich bei der Produktion eingesetzt wurden inkl. deren vereinbarter EK-Preise.
     
  2. Voraussichtlich eine neue Art der Preisberechnung für parenterale Rezepturen:
    Also entweder eine neue Version der Hilfstaxe oder, falls keine Einigung über eine neue Hilfstaxe gefunden wird, die Taxation nach den Regeln der Arzneimittelpreisverordnung, die im Zuge des AMG 15 nun erstmals auch parenterale Rezepturen konkret benennt.

Bei zahlreichen Telefonaten, die uns in den vergangen Tagen erreicht haben, hat sich immer wieder herausgestellt, dass viele Apotheken der Meinung sind (waren), dass diese beiden Neuerungen fix miteinander verknüpft wären.

Das ist aber sicher nicht zutreffend.

Die Übermittlung der Doku-Daten hat nichts damit zu tun, wie ggf. ab dem 01.01.2010 taxiert werden wird.
Die Datenübermittlung soll ab 2010 so oder so starten.

Ob, und wenn ja, wie sich die Taxationsregeln ggf. ab 2010 ändern werden, ist zum heutigen Stand (20.11.2009) noch vollkommen unklar und offen.
Bislang könnten wir nur in Erfahrung bringen, dass noch keine Einigung für eine neue Hilfstaxe in Sicht ist.

Ein weiteres, häufig festgestelltes Missverständnis besteht darin, dass die Meinung vorherrscht, dass die nun mit dem Rezept in digitaler Form zu liefernden Zusatzdaten, exakt 1:1 die Artikel betreffen, die in der Taxation zur Preisfindung herangezogen wurden.
Dies ist ebenfalls nicht zutreffend.
Es sind die Artikeldaten mit dem Rezept zu übermitteln, die bei der Produktion tatsächlich verwendet wurden.
Also die Artikel, die Apotheke auch tatsächlich eingekauft hat.
Letztere können, müssen aber nicht mit den Tax-Artikeln übereinstimmen (zumindest bei der 2009 noch gültigen Hilfstaxe). Das hängt ganz und gar nur vom Einkaufs- und Produktionsverhalten der einzelnen Apotheke ab.

Hintergrund der Verpflichtung zur Doku-Datenübermittlung ist es, eine Datengrundlage für die Krankenkassen bereit zu stellen, über die die Kassen den Anbieterrabatt (meist fälschlich als Herstellerrabatt bezeichnet) bei den Arzneimittelanbietern einfordern können (analog zu den als FAM belieferten Artikeln in der Offizin).
Dies geschieht nun anhand der elektronisch zu übermittelnden Doku-PZN´s.
Bislang war es den Kassen ja nicht möglich an die Anbieterrabatte für in Rezepturen verarbeitete Artikel zu gelangen, da auf dem Papierrezept selbst nur eine Sonder-PZN für die jeweilige Rezepturart gedruckt wurde (und auch weiterhin wird).
Die Daten dienen nicht dazu, ein Prüfung auf "Richtigkeit der Taxation" durchzuführen.
Der Anbieterrabatt soll nicht anhand der taxierten Artikel berechnet werden, sondern eben anhand der eingekauften und damit verwendeten Artikel.
Der Anbieterrabatt darf natürlich auch nur anteilig berechnet werden, wenn eine Packung in mehr als einer Rezeptur eingesetzt wurde und nicht je einmal in voller Höhe für jeder Rezeptur.

 

 

Thema 1: Neuer Rezeptdruck und Übermittlung digitaler Zusatzinformation (Doku-Artikel)

Was geschieht inhaltlich / wie erfolgt die Umsetzung in SteriBase / was müssen Sie an Ihrer Arbeitsweise ggf. ändern?

 

Was wird konkret übermittelt?

Das Technische hierzu wird in den Technischen Anlagen 1 und 3 gem. §300 AMG geregelt. (Downloads sind hier möglich.)

Im Wesentlichen besteht die digitale Rezeptanlage aus einer Liste von PZN´s (die PZN´s der Artikel, die für die Produktion verwendet wurden).
Zu jeder PZN wird die Menge angegeben, die in die Rezeptur eingearbeitet wurde. Die Angabe der Menge erfolgt dabei in Promille einer PZN.
Bsp.:
900 mg aus einer Packung, deren PZN aus 1x1000mg besteht -> 900 promille
900 mg aus einer Packung, deren PZN aus 5x1000mg besteht -> 180 promille

Zusätzlich zur eingesetzten Menge der jeweiligen PZN wird auch der (mit dem pharmazeutischen Unternehmer) vereinbarte Preis der PZN übermittelt (in Euro-Cent).

 

Hieraus ergibt sich in logischer Konsequenz, dass eine solche digitale Anlage mit Doku-Daten nur dann generiert werden kann, wenn innerhalb von SteriBase zu jeder Rezeptur auch Doku-Daten vorliegen.

Für Sie als Anwender bedeutet dies letztlich:
Wenn Sie in SteriBase schon Ihre Zubereitungen -wie vom Programmablauf vorgesehen- dokumentieren, liegen auf jeden Fall schon einmal die Liste der zu übermittelnden PZN´s sowie deren eingesetzte Mengen vor.
Wenn Sie bislang aber noch keine Zubereitungs-Doku innerhalb von SteriBase durchführen, dann kann diese Liste vom Programm nicht selbstständig und automatisch generiert werden.
Wir empfehlen dann Ihre Arbeitsweise entsprechend umstellen.
 

Stellt sich nun noch die Frage:

"Woher kommt der zu übermittelnde EK-Preis / welcher ist der richtige im Sinne des Gesetzes?"

Zur Frage "welchen vereinbarten EK meint das Gesetz?" kann Ihnen WAE-Pharma keine rechtssichere Auskunft geben.
Bitte klären Sie dies mit den verantwortlichen Standesorganisationen.

Wir werden die Sache auf jeden Fall in SteriBase so flexibel zu gestalten versuchen, dass Sie über eine Option festlegen können, welcher Preis in diesem Falle von SteriBase herangezogen und in die Datei geschrieben wird.
Letztlich hängt es auch von der Arbeitsweise ab, welche Preise zur Verfügung stehen.
 

Folgende Preise werden in der ersten Version voraussichtlich zur Verfügung stehen:

realer EK Dies ist der EK, den jede einzelne in einer Rezeptur verwendete Lagerposition tatsächlich hatte.
Dieser Preis wird aus den verbuchten Bestellungen entnommen.
Er kann logischerweise nur dann ermittelt werden, wenn Sie in SteriBase auch die Bestellfunktionalität aktiv nutzen. Also eine vollständige WaWi mit SteriBase betreiben.
Vorteil: Hiermit lässt sich ein absolut exaktes Ergebnis erzielen, wenn es darum geht, die übermittelten Preise auch auf der Lieferantenrechnung belegen zu können, da in der SteriBase-WaWi wirklich jede einzelne Flasche konkret "weiß", aus welchem Einkaufsvorgang sie stammt und damit auch Ihren verbuchten Preis kennt. Unterschiedliche Bestände des gleichen Artikels zu unterschiedlichen EK-Werten sind somit überhaupt kein Problem und lassen sich sauber und nachvollziehbar abbilden.
(Eine Revision zur Einsichtnahme der Einkaufsrechnungen in der Apotheke ist lt. Gesetz durch die Krankenkassen nun möglich.)
Verrechnungs-EK Dies sind die auf Artikelebene eintragbaren Preise, die Sie auch ohne aktive Warenwirtschaft in SteriBase nutzen können.
Nachteil: Die Verrechnungs-EK-Preise sind nicht historisiert und es kann z.B. nicht der Fall damit abgebildet werden, dass Sie vom gleichen Artikel parallel mehrere Lagerpositionen vorrätig haben, die aus verschiedenen Einkäufen mit ggf. verschiedenen EK-Preisen stammen.
ABDA Grosshandels-EK
(frührer = Herstellerabgabepreis)
Wenn Ihr "vereinbarter EK" dem offiziellen Listen-GH-EK oder dem offiziellen Listen-EK  entspricht, dann ist dies die einfachste Variante, da dann keine eigene Preispflege mehr nötig ist.
(Sie benötigen eine ABDA-Lizenz, um die aktuellen bzw. historischen Preise verfügbar zu haben)
ABDA Apotheken-EK


Voraussichtlich wird es in SB so umgesetzt werden, dass Sie über eine Option festlegen, in welcher Reihenfolge diese Preise abgefragt werden sollen. z.B. RealerEK -> Verrech-EK -> ABDA-GH-EK -> ABDA-Apo-EK.
Der erste Preis, der einen Wert liefert wird dann verwendet.
D.h., dass im Bsp. der obigen Reihe der Verrech-EK verwendet wird, wenn der reale EK nicht ermittelbar ist. Dieser Fall kann z.B. auch immer dann eintreten, wenn die Ware schon verarbeitet wurde, bevor dazu der Preis beim zugehörigen Bestellvorgang eingetragen werden konnte (Rechnung kam erst nach der Ware...).

 

 

Wie erfolgt die Zuordnung des Papierrezeptes zum seinem zugehörigen digitalen Doku-Daten?

Zunächst ist ganz wichtig zu beachten, dass auf 1 Verordnungsblatt auch nur noch 1 Rezeptur verordnet sein darf.
Dies galt eigentlich auch schon in der Vergangenheit, wurde aber kaum befolgt.
Die Ärzte wurden unseren Informationen nach darüber informiert, die Rezepte entsprechend auszustellen.
Sie sollten aber diese Info auch von Ihrer Seite aus an Ihre Verordner zur Sicherheit nochmals herantragen.
(Rezepte mit 2 oder 3 Rezepturen auf einem Blatt können nicht mehr korrekt verarbeitet werden!)

 

Jedes Rezept wird nun (innerhalb der Apo-IK) eine eindeutige "Seriennummer" erhalten, dieses wird gem. TA 1 "Transaktionsnummer" genannt.

Damit eine solche Transaktionsnummer generiert werden kann, muss jedes dieser Rezepte nun in SteriBase auch dauerhaft gespeichert werden.

Diese Transaktionsnummer muss auf das Rezept aufgedruckt werden.
Dies erfolgt oberhalb des Feldes für die Apo-IK (ganz oben am rechten Papierrand).

In der digitalen Rezeptanlage für z.B. 300 Rezepte befinden sich dann analog ebenfalls 300 Datensätze.
Jeder Datensatz darin wird über diese Transaktionsnummer identifiziert, und die "hinter" dieser Nummer stehenden Daten beziehen sich auf das Papierrezept mit der gleichen Nummer.

 

 

Auf welchem Wege können die Daten übermittelt werden?

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung gem. §300 SGB V, dass die Kassen generell die Rezeptdaten in digitaler Form erhalten.
Da die eigentliche Digitalisierung und Übermittlung ja fast ausschließlich über die bekannten Apotheken-Abrechnungsdienstleister und nicht über die Apotheke selbst erfolgt, sind letztlich die Abrechnungsdienstleister dafür verantwortlich, dass die Rezepte passend digitalisiert zur Kasse gelangen.
Ob Sie als Apotheke diese Daten nun bereits digital zu Ihrem Abrechnungszentrum bringen, ist alleine eine Vertragssache zwischen der Apotheke und dem Abrechnungsdienstleister.

Dass die Apotheken die Daten aus Sicht der Abrechnungsdienstleister idealerweise digital abliefern, ist verständlich, da damit weniger Arbeit und Fehler beim Abrechnungsdienstleister selbst anfallen werden.
 

Für SteriBase ist Folgendes geplant und in Arbeit:
- Die in SteriBase gespeicherten Rezepte werden bei Abgabe des entsprechenden Stapels an Papierrezepten zunächst mit den benötigten Daten in eine allg. Datei exportiert.

- Den Inhalt dieser Datei können Sie auf zwei Weisen zu Ihrem Abrechnungsdienstleister bringen:

1. Via Datenträger (z.B. CD oder USB-Stick), der den Papierrezepten bei der Abrechnung beigelegt wird.

2. Über einen speziellen, direkten Datenkommunikationsweg mit Ihrem Abrechnungsdienstleister.

Hier haben wir vorgesehen, die Techniken via "FiveRx" und "AvP-Connect 2" zu unterstützen.

In beiden Fällen ist eine Internetverbindung erforderlich.
Bei der AvP-Variante muss in der Apotheke auch AvP-spezifische Software installiert und eingerichtet sein.

 

Wie soll sichergestellt werden, ob der Dateninhalt einer digitalen Rezeptanlage "auf dem Weg zur Kasse" nicht verändert wurde?

Wie oben schon erwähnt, darf auf der betreffenden Art von Rezepten nur noch eine einzige Rezeptur verordnet werden.

Die PZN, der Faktor und der Abrechnungspreis für die Rezeptur werden, wie gehabt, in die erste Zeile der Apothekenfelder gedruckt.

Die zweite und dritte Zeile der Apothekenfelder wird für den Aufdruck eines so genannten Hash-Codes "missbraucht" (je 20 Ziffern in die Zeilen 2 und 3). -> siehe Druck-Bsp. weiter unten.
 

Was ist ein Hash-Code?

Ein Hash-Code ist quasi ein digitaler Fingerabdruck für einen beliebigen Dateninhalt (z.B. eine ganze Datei oder auch nur ein Teil davon).

Das Besondere daran ist, das sich der Hash-Code stark verändert, wenn sich der Inhalt, auf den er sich bezieht, auch nur in geringster Weise ändert.

In unserem Fall wird der Hash-Code über jeden Datensatz in der digitalen Anlage eines Rezeptes gebildet.
Würde in einem solchen Datensatz z.B. der Preis einer PZN von 5623 Euro-Cent auf 5625 Euro-Cent geändert, so ergäbe sich ein komplett anderer Hash.
Der Hash-Code dient deshalb in erster Linie dazu, Datenmanipulationen zu erkennen.
Man kann aber umgekehrt aus dem Hash nicht eindeutig auf den ursprünglichen Dateninhalt zurück rechnen, da der Hash ja kürzer ist als der eigentliche Inhalt.

Im Abrechnungszentrum und bei der Krankenkasse (oder sonst wo) kann aus den Daten der Anlage jederzeit der Hash erneut berechnet werden und mit dem Hash, der auf dem Rezept in der Apotheke aufgedruckt wurde, verglichen werden.
Nur wenn der für einen Datensatz erneut berechnete Hash und der auf dem Rezept gedruckte Hash identisch sind, kann man sicher sein, dass dieser Datensatz auch zu diesem Papier-Rezept gehört und der Inhalt dem entspricht, wie er zum Zeitpunkt des Drucks in der Apotheke war.

 

 

Welche Drucker eignen sich, um das Rezept gem. der neuen Vorschriften zu bedrucken?

Gemäß der neuen TA 1 müssen diese Rezepte nun ja eine Transaktionsnummer erhalten.
Diese wird am rechten oberen Papierrand oberhalb des Feldes für die Apotheken-IK gedruckt.
Das aktuelle Muster 16 sieht dafür gar kein eigenes reserviertes Feld vor (wo auch...).

Diese Druckposition ist nicht für jeden Drucker ganz einfach zu erreichen, da der Abstand zwischen oberen Papierrand und Transaktionsnummer nur ca. 3mm beträgt.

Die bereits schon seit längerem für SteriBase empfohlenen Tintenstrahldrucker-Modelle von Epson (Stylus D88, Stylus D120 sowie das aktuelle Modell dieser Serie der Stylus Office B40W) sind auch für diese Art der Bedruckung nach wie vor bestens geeignet und preiswert überall zu beziehen.
Laserdrucker sind für das kleine A6-Format generell nicht ideal, da die Gefahr des Papierstaus meist deutlich höher ist.

Leider können wir keine verbindlichen Aussagen treffen, welche anderen Druckermodelle, die ggf. bisher bei Ihnen für den Rezeptdruck gut funktioniert haben, auch nach wie vor dafür zuverlässig geeignet sind.

Hier ein kleines Testprogramm, mit dem Sie dies konkret ausprobieren können.

Wenn Sie aktuell für den Druck der Muster 16 Rezepte nicht eine der in SteriBase integrierten Druck-Vorlagen verwenden, sondern für den Druck ein individuell für Sie inhaltlich oder druckertechnisch speziell angepasstes User-Modul verwenden, so ist dies für den neuen Druck definitiv nicht mehr funktionsfähig. Diese User-Module müssen auf jeden Fall inhaltlich angepasst werden, damit die neuen Felder überhaupt erst angesprochen werden können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese anwenderspezifischen Anpassungen auf keinen Fall zeitlich so kurzfristig umsetzen können werden.
Bitte verwenden Sie für die erste Phase die in SteriBase integrierte Vorlage sowie einen dafür geeigneten (empfohlenen oder von Ihnen getesteten) Drucker!

 

 

Zeitlicher Rahmen:

Dieser ist ohne Zweifel mehr als knapp!

SteriBase wird in der Generation 4.00 vorliegen müssen, damit diese zusätzlichen Rezept-Daten auch gespeichert werden können.

Mit der Generation 4.00 werden noch zahlreiche weitere neue Datenstrukturen und -änderungen verbunden sein.

Am Update wird mit Hochdruck gearbeitet.
 

Sehr unangenehm wird aber sein, dass diese Version sehr kurzfristig und innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters an praktisch alle Anwender ausgeliefert werden muss.
Wir bitten Sie deshalb jetzt bereits um Verständnis, dass wir Ihnen bei den Updates auf Ihrem Systemen nur sehr eingeschränkt zur Seite stehen können und bitten Sie, einzuplanen, dass Sie diese Installationen nach Möglichkeit selbst anhand der Anleitungen durchführen.
 

Was die Übermittlung der Daten via FiveRx und AvP Connect 2 angeht, so liegen bis heute weder seitens FiveRx noch seitens AvP endgültig verbindliche technische Unterlagen vor bzw. es existieren noch keine Testsysteme, die nun auch die neuen, erweiterten Daten korrekt entgegennehmen können.

Beide Dienste müssen natürlich ebenfalls erst seitens der Betreiber für die erweiterte Datenübermittlung angepasst werden.
Es existieren freilich beide Dienste schon seit längerer Zeit mit der Funktionalität "normale" Rezepte zu übertragen, aber eben noch nicht mit der erweiterten Funktionalität unter Einbeziehung der "erweiterten Rezepturdaten".

Die FiveRx-Betreiber planen erste Testläufe für die Apothekensoftware erst ab Dezember.

Sollten einer oder beide der Online-Wege nicht rechtzeitig fertig gestellt werden können, Sie können Sie vorübergehend die Datenträger-Variante nutzen.

 

 

 

Konkretes Beispiel zur Doku-Datenübermittlung und Vorschau, wie es in SteriBase aussehen wird

Nehmen wir uns 2 ähnliche Rezepturen als Grundlage der Herstellungsaufträge und gehen den gesamten Weg vom Auftrag bis zum Rezept durch:

Zunächst der Auftrag:

A: 1300mg Gemcitabin in 250ml NaCl 0,9%

B: 1400mg Gemcitabin in 250ml NaCl 0,9%


A:

B:

 

Diese werden produziert und es ergeben sich z.B. folgende Herstellungsdokumentationen bzgl. der verwendeten Artikel.

 

A:

Fkt.: Anz [TM]: Artikel-Bezeichnung: ChB: Dos: Einh.: Vol: Einh.:
WS 1,3 GEMEDAC 1000MG (38MG/ML) 1 St TSS N1
PZN:293338
562241 1300 mg 34,19 ml
REK 0,5 KOCHSALZ 0.9% GLAS 20X100 ml INF N3
PZN:4272994
123-ABC 0 mg 50 ml
AB+TL 1 KOCHSALZ 0.9% ECOBAG 20X250 ml INF N3
PZN:954745
123-ABC 0 mg 250 ml

in diesem Fall wurde für den Wirkstoff nur die 1000mg Flasche verwendet.
Je nachdem, ob die beiden 1000er Falschen "voll" waren oder nicht, verbleibt ein Rest zwischen 0 und 700mg.

 

B:

Fkt.: Anz [TM]: Artikel-Bezeichnung: ChB: Dos: Einh.: Vol: Einh.:
WS 1 GEMEDAC 1000MG (38MG/ML) 1 St TSS N1
PZN:293338
562241 1000 mg 26,3 ml
WS 2 GEMEDAC 200MG (38MG/ML) 1 St TSS N1
PZN:293203
9543266 400 mg 10,52 ml
REK 0,35 KOCHSALZ 0.9% GLAS 20X100 ml INF N3
PZN:4272994
123-ABC 0 mg 35 ml
AB+TL 1 KOCHSALZ 0.9% ECOBAG 20X250 ml INF N3
PZN:954745
123-ABC 0 mg 250 ml

in diesem Fall wurde für den Wirkstoff je eine 1000er und zwei 200er Flaschen verwendet.
hier verbleibt kein Rest.

 

Nach der Produktion werden Rezeptpositionen erstellt und taxiert:

 

Nach der aktuell gültigen Hilfstaxe ergibt sich für beide Rezepturen der gleiche Abrechnungspreis, d.h. es liegt beiden die gleiche Taxation zugrunde. (Dies könnte auch ab dem 01.01.2010 so sein...., oder auch nicht.)

Je nach evtl. zusätzlichen Preisregelvereinbarungen mit der Krankenkasse, werden ggf. auf andere Artikel zur Taxation herangezogen (z.B. der dritt-billigste oder ähnliches).

Entscheidend ist an dieser Stelle, die Tatsache festzuhalten, dass die für die Preisfindung in der Taxation heranzuziehenden Artikel mit den Artikeln, die für die Produktion verwendet wurden, übereinstimmen können, aber eben nicht müssen.
Selbst wenn die Artikel-PZN´s 1:1 stimmen würden - wie im Bsp. für Rezeptur B- so müssen die Mengen in Taxe und Doku nicht gleich sein, da in der Taxe (derzeit) immer nur ganze Teilmengen eingerechnet werden.
(Ausgenommen natürlich, es würde bei der Produktion generell jeder verbleibende Rest sofort komplett verworfen.)
Artikel, die in der Taxation "verwendet" werden, müssen nicht zwingend auch eingekauft worden sein.
Ob die kommende Version der Taxe dies ebenfalls so vorsieht, ist derzeit natürlich noch offen.


 

Nun erfolgt der Rezeptdruck:

Eine Rezeptposition wird dabei wie gewohnt auf das aktuelle Rezept gesetzt und dann entsprechend gedruckt.
Wichtig: Wegen des Platzbedarfs des Hash-Codes darf nun definitiv nur noch eine einzige Rezeptur auf ein ein Rezeptblatt!

Speichern der Rezepte...

Bislang bestand keine zwingende Notwendigkeit, das zum Druck vorgesehene "aktuelle" Rezept nach dem Drucken auch dauerhaft abzuspeichern.
Möglich war dies in SteriBase jedoch schon immer.
Jetzt muss das Rezept VOR DEM DRUCKEN gespeichert werden, zumindest dann, wenn Apothekenfelder bedruckt werden,
ansonsten wäre es nicht möglich eine Transaktionsnummer zu generieren, die sich in SB aus der Rezeptnummer ableitet.
Damit das Speichern weder aktiv durch Anwender erfolgen muss und auch nicht "vergessen" werden kann,
verhält sich SB nun so, dass das Speichern automatisch erfolgt, sobald man einen Druck startet, der die Apo-Felder beinhaltet.
(Das Drucken der reinen Verordner-Daten löst das Speichern nicht automatisch aus.)

 

Hier nun die Vorschau auf die Rezepte, so wie diese dann aussehen werden:

Sie sehen mit gelben Marker die Transaktionsnummer und mit grünem Marker den Hash-Code.
(Die letzte Ziffer der Transaktionsnummer ist eine Prüfziffer -> ähnlich der Prüfziffer einer PZN)
 

 

A:

  Dies ist der zentrale Inhalt der zugehörigen digitalen Anlage (PZN, Menge, EK-Preis):

<ApoIK>309999999</ApoIK><TransaktNummer>000000013</TransaktNummer>
<CreaTimestamp>20091122:154648:109</CreaTimestamp>
<ArtPZN>0293338</ArtPZN><MengePromille>001300</MengePromille><EKPreisCt>000022330</EKPreisCt>
<ArtPZN>4272994</ArtPZN><MengePromille>000025</MengePromille><EKPreisCt>000002500</EKPreisCt>
<ArtPZN>0954745</ArtPZN><MengePromille>000050</MengePromille><EKPreisCt>000003590</EKPreisCt>
<HashCode>0651015327078501400917553595520392270418</HashCode>

 

 

 

B:

  Dies ist der zentrale Inhalt der zugehörigen digitalen Anlage (PZN, Menge, EK-Preis):

<ApoIK>309999999</ApoIK><TransaktNummer>000000026</TransaktNummer>
<CreaTimestamp>20091122:160716:516</CreaTimestamp>
<ArtPZN>0293338</ArtPZN><MengePromille>001000</MengePromille><EKPreisCt>000022330</EKPreisCt>
<ArtPZN>0293203</ArtPZN><MengePromille>002000</MengePromille><EKPreisCt>000004426</EKPreisCt>
<ArtPZN>4272994</ArtPZN><MengePromille>000018</MengePromille><EKPreisCt>000002500</EKPreisCt>
<ArtPZN>0954745</ArtPZN><MengePromille>000050</MengePromille><EKPreisCt>000003590</EKPreisCt>
<HashCode>1747744708721978315307470464065774503303</HashCode>

 

 

Abgabe der Rezepte inkl. digitaler Anlagen:

Wenn Sie nun - wie gewohnt - einen Stapel Papierrezepte zu Ihrem Abrechnungsdienstleister abgeben,
dann führen Sie für all die Rezepte aus dem gleichen "Druckdatumsbereich" einen Export durch.
Wählen Sie alle Kassen-Rezepte, die aus dem entsprechenden Druckdatumsbereich (z.B. 1 Monat) stammen, aus und klicken Sie auf "Exportieren".

 

Voraussichtlich wird sich dann folgender Auswahldialog zeigen:

Bei Auswahl von "Als Datei exportieren" erfolgt im Anschluss noch ein "Datei speichern unter"-Dialog,
über den Sie auswählen können, wohin die Datei geschrieben werden soll. Diese können Sie im Anschluss z.B. auf eine CD oder USB-Stick kopieren und den Rezepten beilegen.

Bei Auswahl von "FiveRx" oder "AvP Connect 2" kommt nach Übertragung eine Ergebnismeldung ob die Übertragung erfolgreich war und vermutlich eine Referenz-ID für den Sendevorgang.

 

 

Thema 2: Neue Taxation

Wie bereits einleitend erwähnt, gibt es zu diesem Thema bis dato noch keinerlei verwertbare Informationen.
Eine Einigung scheint bislang nicht in Sicht.

Die Kassen werden vermutlich die Hilfstaxe auch ohne neuen Vertrag kündigen.
In diesem Falle wird dann die im neuen AMG vorgesehene Regelung in Kraft treten, die im Prinzip Folgendes vorsieht:

- Keinen Aufschlag auf die verwendeten FAM. (Es wird aber sicher Uneinigkeit darüber entstehen, welcher EK anzusetzen ist).

- Arbeitspauschale für die Herstellung je nach Art der Rezeptur zwischen 70,- und 40,- Euro (siehe aktuelle AMPV).

Sollte dieser Fall eintreten, so lässt sich dies in SteriBase problemlos über die Definition von entsprechenden Tax-Typen umsetzen.
Siehe hierzu bereits die eigene Info-Seite aus 07/2009.

Sollte sich eine ganz andere Logik der Preisbildung in den Verhandlungen ergeben, die ganz neue Datengrundlagen benötigt (z.B. INN-Preise je Wirkstoff und Anbieterfirma und unterschiedlichen Anbruchs-Rundunsregeln), kann es natürlich sein, dass diese so kurzfristig nicht mehr implementiert werden kann. In diesem Fall ist hoffentlich auch nicht von einer Inkraftsetzung zum 01.01.2010 auszugehen.

Bleibt also erst einmal nur abzuwarten, was die weiteren Verhandlungen hervorbringen.

 

 

Was können / sollten Sie jetzt schon tun?

  • Update auf die aktuellste Version der Generation 3.00 durchführen (dies ist die 3.00.062), sofern nicht schon vorhanden: Sie werden per email einen Link für den Setup-Download erhalten.
    Eine erfolgreiche Installation dieser Version bringt schon die Rahmenbedingen für die Generation 4.00 mit
    (passende MS-Access-Version mit passendem MS-Servicepack, Installation von weiteren Komponenten wie MS .NET-Framework 2 und MS XML-Parser 6). Damit sollte dann das Update auf Generation 4.00 rein technisch optimal vorbereitet sein.
  • Ggf. Umstellung der Arbeitsweise auf "Artikeldokumentation in SteriBase", mit oder ohne echte Warenwirtschaft, falls Sie dies nicht ohnehin schon längst tun.
    (Ohne Artikel-Doku keine Daten für die Datenübermittlung!)
    Umstellung auf echte Warenwirtschaft, wenn Sie die bei den Wareneingängen verbuchten EK-Preise für die Übermittlung heranziehen möchten.
     
  • Ggf. Umstellung auf "echte WaWi" mit SteriBase, wenn Sie planen, Ihre exakt stimmigen EK-Preise zu übermitteln.
     
  • Einpflegen von Verrechnungs-EK-Preisen auf Artikelebene, falls Sie planen, diese Preise für die Übertragung vorzusehen.
     
  • Passenden Drucker für den Rezeptdruck besorgen (siehe oben).

 

Wir werden für die Zeit der "heißen Phase" alle Kräfte zur Verfügung stellen, um Sie so optimal wie möglich durch diese Umstellungen zu begleiten.

 

 

Herzliche Grüße,

Wolfgang Erdle

 

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