SteriBase Steril-Management-Software      
 

Rundschreiben vom 30.12.2009

Liebe SteriBase-Anwender/innen,

in Sachen neuer Hilfstaxe sind bis jetzt keinerlei neue Information verfügbar geworden.
Der Vertragsentwurf ist offensichtlich noch nicht unterzeichnet und es war ebenfalls nichts in Erfahrung zu bringen, ob die "Friedens-Vereinbarung" für Januar durchgeführt wird oder nicht, d.h. ob die zu 31.12.2009 gekündigte aktuelle Hilfstaxe aushilfsweise noch im Januar Anwendung findet.
Theoretisch müsste man dann eigentlich formaljuristisch gesehen ab Januar zunächst nach der neuen AMPreisVO taxieren, aber das ist wohl weder im Sinne der Apotheken noch im Sinne der GKV.

Einen Kommentar zu dieser Situation verkneife ich mir an dieser Stelle schweren Herzens, da dieser sehr böse ausfallen würde…..


Was bedeutet dies nun für Ihre Arbeit mit SteriBase in den nächsten Tagen ab 01.01.2010?

- Lassen Sie die Produktion wie gewohnt weiterlaufen

- Falls Sie die Zubereitungen bisher noch nicht in SteriBase dokumentiert haben (Artikel-Doku), müssen Sie dies jetzt tun, da diese Daten auf jeden Fall für die neue Rezeptbedruckung nötig sind (Hash-Code etc.), ganz unabhängig davon wie im Januar nun taxiert wird.
(siehe hierzu die ausführlichen Infos aus der Vergangenheit unter www.steribase.de)

- Erstellen und bedrucken Sie aber auf gar keinen Fall Rezepte, die ein Ausstellungsdatum >= 01.01.2010 haben.
Diese Rezepte müssen zunächst "auf Halde" laufen.

- Wenn irgendwie möglich, sollten Sie auch noch keine Rezeptpositionen aus den Aufträgen generieren, da diese dann zunächst ja einen Taxtyp erhalten würden (z.B. Zyto 01.01.2006), von dem nicht klar ist, ob er für Januar der richtige sein wird oder nicht.
Ggf. müssen dann die Taxtypen der erstellen Rezeptpositionen nachträglich geändert oder gelöscht und neu generiert werden.


Bzgl. des "Gerüchtes", dass nur noch 1 Applikationseinheit auf 1 Verordnungsblatt gesetzt werden dürfte, konnte ich nichts ausfindig machen, was dies konkret belegen würde.

In der bzgl. der neuen Rezeptbedruckung maßgeblichen Technischen Anlage 1 heißt es auf Seite 10:
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…In diesen Abrechnungsfällen sind auf der Vorderseite des Verordnungsblattes in das Feld „Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.“ das nach Zweckbestimmung zutreffende Sonderkennzeichen, in das Feld „Faktor“ der Wert „1“ und in das Feld „Taxe“ der abzurechnende Gesamtbetrag der Taxzeile einzutragen. Nach dem Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung) für Apotheken zu berechnende Arbeitspreise, Zuschläge etc. gehen in den Gesamtbetrag mit ein und sind nach § 9 Ziffer 2 der Arzneimittelpreisverordnung auf dem Verordnungsblatt anzugeben….
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Es ist also nur bestimmt, dass der Faktor = 1 sein muss.
Dies trifft aber -wie bisher auch schon üblich- zu, wenn die Verordnung aus n identischen Rezepturen besteht (z.B. 5x FU 850mg in 250 NaCl).

Meine persönliche (aber nicht rechtsverbindliche) Einschätzung ist folglich, dass es nach wie vor zulässig ist, mehrere identische Rezepturen als eine einzige Verordnungszeile auf dem Rezept zu haben.
Die zweite und dritte Verordnungszeile muss freilich frei bleiben.


Ebenso wurde nach wie vor in keinster Weise bekannt, wer und wie 14-tägig für rechtsverbindliche mg-INN-Preise sorgen wird.
Sie müssen sich also darauf einstellen, dass es an den Apotheken selbst hängen bleibt, sich diese Daten zu beschaffen.
Ohne händische bzw. "human-geistige" Nacharbeit ist es aus den ABDATA-Daten offenbar bisher nicht möglich, diese speziellen Preisdaten vollständig und zuverlässig automatisiert zu generieren.
SteriBase wird auf jeden Fall eine Tabelle bereitstellen, in die Sie diese Daten passend einpflegen können, um anschließend damit zu rechnen.

Vielleicht könnten wir zusammen ja ein Anwender-Gemeinschaftsprojekt organisieren, wobei sich mehrere Apotheken bereit erklären für z.B. je 5 Wirkstoffe die Preisdaten zu überwachen und diese dann für die restlichen Anwender zur Verfügung zu stellen.


Ich wünsche Ihnen nun aber auf jeden Fall einen guten Rutsch ins neue Jahr
und verbleibe mit herzlichen Grüßen,

Ihr Wolfgang Erdle

 

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