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Allg. wichtige Informationen zu den Änderungen der Hilfstaxe zum 01.03.2012 und Erneuerungen in SteriBaseDokumente: Hilfstaxe 2012-03-01, Gemeinsame Hinweise zur Hilfstaxe 2012-03-01 1. Erläuterung der neuen TaxtypenMit der SteriBase-Version 4.10.019 werden automatisch die neuen Taxtypen
der Anlage3 der Hilfstaxe zum 01.03.2012 implementiert.
Bei den Vorgänger-System-Taxtypen wurden zusätzlich automatisch die Nachfolge-Taxtyp-ID und das "Gültig bis-Datum" gesetzt.
Es werden NUR Aktualisierungen von SYSTEM-Taxtypen vorgenommen. Ihre eigen angelegten USER-Taxtypen bleiben davon komplett unberührt. Die neuen Taxtypen (z.B. Zyto-HT-2012-03) sind nach den Standardvereinbarungen vorgegeben, lassen sich aber - wie schon die Vorgänger Taxtypen (z.B. Zyto-HT-2010-01) - individuell durch den Anwender selber anpassen. Wenn Sie in der Vergangenheit die System-Taxtypen bewusst geändert haben, weil Sie z.B.:
So müssen Sie bitte die neuen Taxtypen entsprechend Ihren Vorgänger-Taxtypen
anpassen, sofern Sie die Änderungen auch für die neuen Taxtypen übernehmen
möchten.
2. Doku-Artikel-Filter (dieser legt fest, was taxiert werden soll, z.B. TL, Appl+TL, Appl leer,..)
2. Zugeordnete Taxtypen im Stoff-StammsatzMit der Version 4.10.019 werden auch automatisch zugeordnete Taxtypen im Stoff-Stammsatz aktualisiert, d.h. wenn ein System-Taxtyp (z.B. MAK-HT-2010-01) in einem Stoff-Stammsatz fix zugeordnet ist, dann wird AUTOMATISCH der Nachfolge-Taxtyp (z.B. MAK-HT-2012-03) gesetzt, sofern ein socher vorhanden ist.
Auch hier werden NUR die System-Taxtypen aktualisiert. Sollte ein User-Taxtyp zugeordnet sein, so bleibt dieser bestehen. Anmerkung: Diese Zuordnung im Stoff-Stammsatz ist keinesfalls
notwendig. Diese wird empfohlen, wenn Sie z.B. stets bestimmte Stoffe NICHT
nach den Anforderungen der Hilfstaxe abrechnen möchten, sondern nach
Individualverträgen, wie bspw. im Krankenhaus. Somit erhält die RP-Pos beim
Erstellen stets den passenden Taxtyp.
3. Zugeordnete Taxtypen im AuftragsformularDiese im Stoff-Stammsatz zugeordneten Taxtypen werden bei der Auftragserfassung automatisch gesetzt, so dass die daraus erstellte RP-Position dann diesen zugeordneten Taxtypen erbt.
Auch beim Einfügen von neuen Aufträgen über Zubereitungs-Vorlagen wird der zugeordnete Taxtyp aus der Vorlage mit eingefügt, sofern dort hinterlegt.
Mit der Version 4.10.019 überprüft SteriBase beim Erfassen von neuen
Zubereitungen aus Vorlagen den aktuellen Stand des zu setzenden Taxtypen. ACHTUNG: beim Duplizieren von Zubereitungspositionen wird der Taxtyp dupliziert! Verwenden Sie dafür dann bitte die Funktion "Zubereitungsvorlage einfügen". Anmerkung: Durch die zugeordnete Zubereitungskategorie kann SteriBase den richtigen Hilfstaxen-Taxtyp beim Erstellen der RP-Position zuordnen, so dass auch hier zwingend KEINE Zuordnung eines Taxtypen notwendig ist.
4. Abrechnungsfähige nicht weiterverarbeitete Anbrüche/ Verwurfsdokumentation
Die Anlage 3 Teil 1 Ziffer 3 hat sich bzgl. der Dokumentation von Verwürfen
erweitert. Die unvermeidbaren abrechnungsfähigen Verwürfe werden durch
zusätzliche Anhänge ausgewiesen. Detailinformationen entnehmen Sie dazu bitte der Anlage 3.
Ganz essentiell für diese Verwurfs-Dokumentation ist nun das reale
Herstellungsdatum, welches möglichst genau dem Herstellungszeitpunkt in
SteriBase entsprechen sollte. Herstelldatum stets passend (real) gesetzt --> empfohlen
Herstelldatum für n Zubereitungen gleich gesetzt --> nicht empfohlen
Je nach Zeitspanne kann es durchaus sein, dass u.a. pro Tag mehr als ein Verwurf für einen Wirkstoff dokumentiert werden darf, z.B. Herstellung von Cabazitaxel (Zeitspanne 1 Stunde) mit einer Herstellung bspw. um 08 UHR und um 10 Uhr.
Dahingehend ist auch der Verwurfs-Assistent erweitert und optimiert worden.
Dieser berücksichtigt nun auch die Zeitspannen in Stunden und schlägt Ihnen
sogar einen passenden Standardwert in Stunden pro Wirkstoff vor.
Beispiel:
Tragen aber bspw. beide Zubereitungen als Herstellungsuhrzeit 08 Uhr, so wird eine Tagesdosis von 55 mg errechnet und die Verwurfsmenge mit nur 5 mg vorgeschlagen. Die jeweilige Summendosis der Zeitspanne bildet die Grundlage für den Vorschlag der zu dokumentierenden Verwurfsmenge und wird unter Berücksichtigung des Versicherungsstatus (GKV oder PKV), des ggf. hinterlegten Wirkstoffanbieters und seit der Version 4.10.019 nun zusätzlich auch unter Berücksichtigung der Zeitspanne errechnet.
4.1. Haltbarkeiten/Zeitspannen festlegenGehen Sie auf "Weitere" / "Optionen u. Einstellung".. Für diese Einstellung gibt es bei Ihnen nur eine Eintragszeile mit dem Level "DB (aktuelle Datenbank).
Klicken Sie auf den Button mit den drei Punkten und öffnen die Ansicht im Windows-Notepad. Sie erhalten folgende Ansicht (diese Ansicht ist aus Platzgründen abgekürzt!):
Es gibt hier einen Zweig mit GKV und einen Zweig mit PKV. GKV Ein Segment besteht stets aus: <ST> Die Stoffbezeichnungen werden durch die programminterne Hilfstaxen-ID (String) identifiziert. (Stoff-Stammsatz, Registerkarte STANDARDS, rechts unten "Stoff-ID bzgl. Hilfstaxe") Die Angabe der Haltbarkeit erfolgt in Stunden. Es wird nur der numerische Wert eingetragen OHNE Einheit. Der Stoffknoten mit dem leeren Wert für Hilfstaxen-ID gilt als Basiswert automatisch für alle Stoffe, die keinen expliziten Eintrag haben. <ST> Die Haltbarkeitsangabe -1 bedeutet, dass die
Verwurfsabrechnung für den jeweiligen Stoff nicht erlaubt ist (z.B. beim
Herstellbetrieb).
PKV Hier können Sie den Standardeintrag für alle Stoffe verwenden und die entsprechende Haltbarkeit eintragen: <ST> (0 bedeutet dabei, dass für jede Zubereitung der Verwurf berechnet
werden soll. Voraussetzung ist dabei aber natürlich, dass nicht 2 oder mehr
Zub. auf dem exakt gleichen Herstell-Datum stehen. Oder aber auch (zusätzlich) Haltbarkeiten für Anbrüche bestimmter Wirkstoffe explizit definieren. Dies erfolgt dann in analoger Weise der GKV-Einstellungen.
Beenden Sie den Windows-Editor und speichern Sie bitte Ihre ggf. vorgenommenen Änderungen ab. Um die Einstellung anschließend noch besser "menschenlesbar" zu sehen
klicken Sie noch auf den Button "XML im IE". 4.2. Verwürfe dokumentierenWenn Sie nun auf dokumentierte Zubereitungen einen Verwurf dokumentieren
möchten, so drücken Sie in der Auftragsübersicht (wie gewohnt) das "V" auf der Tastatur.
Wichtiger Hinweis: Die Neuregelungen der Kennzeichnung in den Zusatzdaten (e-Rezept-Daten, die an das ARZ versendet werden) bzgl. der Verwürfe treten zum 01.08.2012 in Kraft!
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Impressum: WAE-Pharma GmbH, Geschäftsführer Dr. Wolfgang Erdle,
Manuela Erdle,
HRB 19561 Amtsgericht Augsburg, USt-IDNr:
DE226852527 |