2024-12-30
Info von ABDATA und den
Apotheker-Verbänden:
Wegen der am 17. Oktober 2024 durch das BMG veröffentlichten
Bekanntmachung eines Versorgungsmangels von Kochsalzlösung kann somit
deutsche sowie importierte Ware ab dem 1. Dezember 2024 grundsätzlich zum
tatsächlichen Einkaufspreis abgerechnet werden. Deutsche
Ware ist auf den
Apothekeneinkaufspreis, der sich aus den Preisvorschriften ergibt,
gedeckelt.
Importierte Ware ist unter Verwendung eines Sonderkennzeichens
abzurechnen.
Ein bedarfsgerechter Vorrat an importierter Ware kann auch nach
Außerkrafttreten des Versorgungsmangels nach den vereinbarten
Preisregelungen abgerechnet werden.
Nachfolgend der Vertragstext (in
kursiver Schrift), die Abrechnung von Kochsalzlösungen betreffend:
I .
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 eine befristete Sonderregelung zur
Preisbildung für isotonische natriumchloridhaltige Lösungen:
Ab dem 1.
Dezember 2024 kann die Apotheke wegen der am 17. Oktober 2024
veröffentlichten Bekanntmachung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5
Arzneimittelgesetz (AMG) vom 10. Oktober 2024 für isotonische
natriumchloridhaltige Lösungen entsprechend § 129 Absatz 5c
Satz 13 SGB V
ihre tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise, gegebenenfalls jedoch
höchstens die Apothekeneinkaufspreise, die bei Abgabe an Verbraucher auf
Grund der Preisvorschriften nach dem AMG, nach § 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V
oder auf Grund von § 129 Absatz 5c Satz 1 SGB V
gelten, jeweils abzüglich
der Abschläge nach § 130a Absatz 1 SGB V, abrechnen.
Auf Anforderung der
Krankenkasse hat die Apotheke die nach § 129 Absatz 5c Satz 8 bis 10 SGB V
zu erbringenden Nachweise vorzulegen.
Macht die Apotheke von der
Möglichkeit Gebrauch, ist im Datensatz nach § 300 SGB V (Z-Datensatz,
Abschnitt 8.2.26, „Von der Apotheke tatsächlich geleisteter Einkaufspreis“)
das Preiskennzeichen „13“ sowie das Sonderkennzeichen „18774713“ anzugeben.
Während des Versorgungsmangels gemäß § 79 Absatz 5 AMG darf der Bezug von
Importware nicht über den Versorgungsbedarf der Apotheke hinausgehen, der
zum Zeitpunkt der Bestellung erforderlich und zu erwarten ist. Ein
bedarfsgerechter Vorrat an importierter Ware kann auch
nach
Außerkrafttreten des Versorgungsmangels nach den vorstehenden
Preisregelungen abgerechnet werden.
Folgendes ist zum Einsatz der neuen Sonder-PZN (SOK) 18774713 zu beachten:
3 Dinge sind dazu relevant
Das Update und die Einstellungen sind in erster Linie dazu gedacht, Ihnen die parallele Verwendung von "regulär eingekaufter" deutscher Ware und Importware, die zu "speziellen Preisen" bezogen wurde, zu ermöglichen, ohne dabei zusätzliche Taxtypen definieren zu müssen, und ohne dass Sie Ihre gewohnte Arbeitsweise beim Taxieren verlassen müssen.
Das beschriebene Verfahren eignet sich explizit nicht zur Abrechnung von deutscher Ware, die zu einem "erhöhten" Preis bezogen wurde und nicht zum HA-3-Trägerlösungspreis abgerechnet werden soll.
Um diese spezielle Tax-Aufgabe umzusetzen, haben wir das SteriBase-Update
5.10.012 veröffentlicht.
Sie können das Update wie gewohnt
installieren: Windows-Start-Menue / SteriBase / SteriBase Setup-Site
Bitte legen Sie für JEDEN Artikel, den Sie aufgrund des Lieferengpasses gem. §73.3 importieren in Ihrer SB-Warenwirtschaft einen EIGENEN Artikel an, um eine saubere Differenzierung zwischen deutscher Ware und Importware zu ermöglichen.
Am einfachsten können Sie beim Anlegen des neuen Artikels den deutschen Artikel also Vorlage für eine Kopie verwenden und dann anpassen.
Folgende Eigenschaften sind dann zu setzen:
Es soll der Abrechnungspreis auf den realen EK laufen, dieser soll ebenfalls in den e-Zusatzdaten erscheinen und darin auch das spezielle Preis-Kennzeichen "13", wenn in einer Zub. ein Import verwendet wurde, nicht aber, wenn es sich um einen deutschen Artikel mit regulärer PZN handelt.
Tax-Preis:
Um dies zu erreichen kann in den bestehenden Taxtypen die
Aufschlagsformel für den Tax-Pos-Typ = Trägerlösung entsprechend angepasst
werden.
Formel: INN:[$TLG_HA3$];ApoEKOnTaxDat;RealEK;VerrechEK~0.00
Was bedeutet dies?
Für einen Artikel mit einer regulären deutschen PZN trifft in der Regel 1. zu, falls nicht, dann zumindest normalerweise 2.
Wurde ein Import verwendet, der PZN=0 hat, treffen 1. und 2. nicht zu, so dass automatisch auf 3. den realen EK (verbuchter EK aus der Bestellung und Wareneingang) bzw. falls dieser (noch) nicht eingebucht ist, auf 4. den beim Artikel fix hinterlegten Verrechnungs-EK gegangen wird.
Damit sollten automatisch unterschiedliche Preise verwendet werden, je
nachdem, welchen Artikel sie für ein bestimmte Zub. dokumentiert haben.
e-Zusatzdaten:
Hier wird ebenfalls eine bestimmte Formel mit Preis-Kaskade eingetragen,
um dynamischen zwischen deutscher Ware und Import-Ware zu differenzieren.
Preis-Feld-Liste:
INN:[$HA3$];ApoEKOnTaxDat;ApUOnTaxDat;RealEK;VerrechEK
eRez-Preis-Kz:
Dieses Feld bitte LEER einstellen, damit das Preiskennzeichen dynamisch in die e-Zusatzdaten (FiveRx) geht.
Ist das Feld leer, so verwendet SB aktuell fix den Wert "13", wenn es
sich um eine der Sonder-PZN handelt, die als "FiveRx-PZN" verwendet werden,
wenn es sich um Artikel handelt, die keine reguläre Artikel-PZN haben - also
v.a. Import-Ware.
Hat der dokumentierte Artikel eine reguläre PZN
(deutsche Ware), so wird als Preiskennzeichen der Wert übermittelt, der in
der SB-Einstellung mit der SetID= 2211 "e-Rezept-Parameter" eingestellt ist.
Dies sollte normalerweise die "14" sein.
Menge in den e-Zusatzdaten:
Die von ABDATA zu diesem Thema veröffentlichte Information enthält leider keine explizite Angabe dazu, wie mit der in den e-Zusatzdaten zu übermittelnden Menge (der sog. "Promille-Wert") für diese Import-Artikel mit der neuen Sonder-PZN 18774713 zu verfahren ist.
Für analoge, bereits vorhandene Sonder-PZN, die übermittelt werden, wenn
der Artikel selbst keine PZN hat (z.B. 9999117 als allg. PZN für Importe
nach §73 (3)), gilt nämlich die Sonderregelung gem. der TA-1, dass dafür in
den Zusatzdaten fix der Wert von 1 ‰ zu übermitteln ist (statt der
tatsächlichen Menge).
Wir gehen also davon aus, dass dies auch hier in
analoger und gleicher Weise implizit zutreffend und so gewünscht ist.
Wenn Sie diese hier beschriebenen Einstellungen bei Ihnen für die
aktuellen Taxtypen (2024-06er-Reihe - Taxtyp für Ernährung ist ausgenommen)
einfach anwenden möchten, so können Sie einen dafür erstellten
Spezialbefehl nutzen:
Der WebCode
für diesen Befehl lautet: HT-EV-35-NaCl.saf
Der WebCode überschreibt Ihre vorhanden Einstellungen bzgl. in den genannten Taxtypen für die Einstellungen zu Trägerlösung und Trägerlösung inkl. Appl.-Behältnis. Bitte sichern Sie diesse ggf. vorher.
Hinweise:
Die hier gezeigte Automatik kann freilich nur dann greifen, wenn Sie
jeweils getrennte Artikel für Import und deutsche Ware anlegen!
Bitte
buchen Sie also nicht die Importware auf den bereits vorhandenen deutschen
Artikel.
Wir empfehlen -auch wenn Sie es bisher nicht tun- zumindest für die
Import-Artikel die echte WaWi in SB zu verwenden,
also die Artikel über
eine Bestellung ins Lager einbuchen und in der Bestellung den jeweils
tatsächlichen Preis der Lieferanten-Rechnung verbuchen.
Dies hat den
großen Vorteil, dass Sie einerseits deutlich einfacher Belege für Nachfragen
der Kassen bereit haben und andererseits auch bei von Bestellung zu
Bestellung schwankenden EK-Preisen dennoch automatisch ohne weitere
Preispflege exakt abrechen können.
Die Verwendung des Verrechnungs-EK auf
Artikelebene ist nicht historisiert und daher mit einer gewissen Unschärfe
behaftet, diese soll daher normalerweise nur als "Fallback" dienen, falls
der reale EK NOCH nicht in der Bestellung verbucht ist, die Ware
aber bereits taxiert wird.
Diese Einstellung in den Taxtypen ist nicht spezifisch für NaCl 0,9%-Trägerlösungen und greift in gleicher Weise z.B. für Glucose 5%!
Wie eingangs erwähnt ist dieses Verfahren nicht geeignet, um deutsche
Ware zum realen EK (max. Apo-EK) zu taxieren.
Aufgrund der extremen Kurzfristigkeit dieser Regelung gibt es für diese
Lösung noch keine Validierungs-Erfahrungen, auch können andere bereits an
den Taxtypen bei Ihnen vorgenommene Konfigurationen das Ergebnis verändern.
Wir bitten Sie daher, die Ergebnisse besonders aufmerksam zu überprüfen.
Die Version 5.10.012 enthält auch bereits weitere Neuerungen, die sich
auf den Weg zu dieser kurzfristig erforderlich gewordenen Version bereits
ergeben haben.
Bitte haben Sie also auch grundsätzlich ein Augenmerk auf
die allg. Funktionsweise des Programms, da auch dafür noch keine größeren
Praxiserfahrungen vorliegen.