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2024-12-30

Lieferengpass Isotonische NaCl-Lösungen

35. Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe

Info von ABDATA und den Apotheker-Verbänden:
Wegen der am 17. Oktober 2024 durch das BMG veröffentlichten Bekanntmachung eines Versorgungsmangels von Kochsalzlösung kann somit deutsche sowie importierte Ware ab dem 1. Dezember 2024 grundsätzlich zum tatsächlichen Einkaufspreis abgerechnet werden. Deutsche
Ware ist auf den Apothekeneinkaufspreis, der sich aus den Preisvorschriften ergibt, gedeckelt.
Importierte Ware ist unter Verwendung eines Sonderkennzeichens abzurechnen.
Ein bedarfsgerechter Vorrat an importierter Ware kann auch nach Außerkrafttreten des Versorgungsmangels nach den vereinbarten Preisregelungen abgerechnet werden.
Nachfolgend der Vertragstext (in kursiver Schrift), die Abrechnung von Kochsalzlösungen betreffend:
I . Mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 eine befristete Sonderregelung zur Preisbildung für isotonische natriumchloridhaltige Lösungen:
Ab dem 1. Dezember 2024 kann die Apotheke wegen der am 17. Oktober 2024 veröffentlichten Bekanntmachung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) vom 10. Oktober 2024 für isotonische natriumchloridhaltige Lösungen entsprechend § 129 Absatz 5c
Satz 13 SGB V ihre tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise, gegebenenfalls jedoch höchstens die Apothekeneinkaufspreise, die bei Abgabe an Verbraucher auf Grund der Preisvorschriften nach dem AMG, nach § 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V oder auf Grund von § 129 Absatz 5c Satz 1 SGB V
gelten, jeweils abzüglich der Abschläge nach § 130a Absatz 1 SGB V, abrechnen.
Auf Anforderung der Krankenkasse hat die Apotheke die nach § 129 Absatz 5c Satz 8 bis 10 SGB V zu erbringenden Nachweise vorzulegen.
Macht die Apotheke von der Möglichkeit Gebrauch, ist im Datensatz nach § 300 SGB V (Z-Datensatz, Abschnitt 8.2.26, „Von der Apotheke tatsächlich geleisteter Einkaufspreis“) das Preiskennzeichen „13“ sowie das Sonderkennzeichen „18774713“ anzugeben.
Während des Versorgungsmangels gemäß § 79 Absatz 5 AMG darf der Bezug von Importware nicht über den Versorgungsbedarf der Apotheke hinausgehen, der zum Zeitpunkt der Bestellung erforderlich und zu erwarten ist. Ein bedarfsgerechter Vorrat an importierter Ware kann auch
nach Außerkrafttreten des Versorgungsmangels nach den vorstehenden Preisregelungen abgerechnet werden.

Folgendes ist zum Einsatz der neuen Sonder-PZN (SOK) 18774713 zu beachten:

Umsetzung in SteriBase

3 Dinge sind dazu relevant

Das Update und die Einstellungen sind in erster Linie dazu gedacht, Ihnen die parallele Verwendung von "regulär eingekaufter" deutscher Ware und Importware, die zu "speziellen Preisen" bezogen wurde, zu ermöglichen, ohne dabei zusätzliche Taxtypen definieren zu müssen, und ohne dass Sie Ihre gewohnte Arbeitsweise beim Taxieren verlassen müssen.

Das beschriebene Verfahren eignet sich explizit nicht zur Abrechnung von deutscher Ware, die zu einem "erhöhten" Preis bezogen wurde und nicht zum HA-3-Trägerlösungspreis abgerechnet werden soll.

Update auf Version 5.10.012

Um diese spezielle Tax-Aufgabe umzusetzen, haben wir das SteriBase-Update 5.10.012 veröffentlicht.
Sie können das Update wie gewohnt installieren: Windows-Start-Menue / SteriBase / SteriBase Setup-Site

Differenzierung der Artikel (Deutsche Ware vs. Importierte Ware)

Bitte legen Sie für JEDEN Artikel, den Sie aufgrund des Lieferengpasses gem. §73.3 importieren in Ihrer SB-Warenwirtschaft einen EIGENEN Artikel an, um eine saubere Differenzierung zwischen deutscher Ware und Importware zu ermöglichen.

Am einfachsten können Sie beim Anlegen des neuen Artikels den deutschen Artikel also Vorlage für eine Kopie verwenden und dann anpassen.

Folgende Eigenschaften sind dann zu setzen:

Taxtypen anpassen

Es soll der Abrechnungspreis auf den realen EK laufen, dieser soll ebenfalls in den e-Zusatzdaten erscheinen und darin auch das spezielle Preis-Kennzeichen "13", wenn in einer Zub. ein Import verwendet wurde, nicht aber, wenn es sich um einen deutschen Artikel mit regulärer PZN handelt.

Tax-Preis:

 Um dies zu erreichen kann in den bestehenden Taxtypen die Aufschlagsformel für den Tax-Pos-Typ = Trägerlösung entsprechend angepasst werden.

Formel: INN:[$TLG_HA3$];ApoEKOnTaxDat;RealEK;VerrechEK~0.00

Was bedeutet dies?

  1. Für eine Artikel, der als Trägerlösung dokumentiert wurde, wird eine Preis-Lookup-Kaskade durchlaufen.
    Der erste Preis, der gefunden wird, wird verwendet.
    Als erstes wird nach dem von ABDATA gelieferten HA3-Preis für die Trägerlösungen gesucht INN:[$TLG_HA3$]
  2. als zweites nach dem Listen Apo-EK zum Taxdatum ApoEKOnTaxDat
  3. als drittes nach dem realen EK RealEK
  4. als viertes nach dem beim Artikel hinterlegtem Verrechnungs-EK VerrechEK
  5. 0.00 hinter der "~" bedeutet, dass auf den zuvor ermittelten Preis ein Auf-/Abschlag von 0,00€ angewendet wird.

Für einen Artikel mit einer regulären deutschen PZN trifft in der Regel 1. zu, falls nicht, dann zumindest normalerweise 2.

Wurde ein Import verwendet, der PZN=0 hat, treffen 1. und 2. nicht zu, so dass automatisch auf 3. den realen EK (verbuchter EK aus der Bestellung und Wareneingang) bzw. falls dieser (noch) nicht eingebucht ist, auf 4. den beim Artikel fix hinterlegten Verrechnungs-EK gegangen wird.

Damit sollten automatisch unterschiedliche Preise verwendet werden, je nachdem, welchen Artikel sie für ein bestimmte Zub. dokumentiert haben.

e-Zusatzdaten:

Hier wird ebenfalls eine bestimmte Formel mit Preis-Kaskade eingetragen, um dynamischen zwischen deutscher Ware und Import-Ware zu differenzieren.
Preis-Feld-Liste:

INN:[$HA3$];ApoEKOnTaxDat;ApUOnTaxDat;RealEK;VerrechEK

eRez-Preis-Kz:

Dieses Feld bitte LEER einstellen, damit das Preiskennzeichen dynamisch in die e-Zusatzdaten (FiveRx) geht.

Ist das Feld leer, so verwendet SB aktuell fix den Wert "13", wenn es sich um eine der Sonder-PZN handelt, die als "FiveRx-PZN" verwendet werden, wenn es sich um Artikel handelt, die keine reguläre Artikel-PZN haben - also v.a. Import-Ware.
Hat der dokumentierte Artikel eine reguläre PZN (deutsche Ware), so wird als Preiskennzeichen der Wert übermittelt, der in der SB-Einstellung mit der SetID= 2211 "e-Rezept-Parameter" eingestellt ist. Dies sollte normalerweise die "14" sein.

 

Menge in den e-Zusatzdaten:

Die von ABDATA zu diesem Thema veröffentlichte Information enthält leider keine explizite Angabe dazu, wie mit der in den e-Zusatzdaten zu übermittelnden Menge (der sog. "Promille-Wert") für diese Import-Artikel mit der neuen Sonder-PZN 18774713 zu verfahren ist.

Für analoge, bereits vorhandene Sonder-PZN, die übermittelt werden, wenn der Artikel selbst keine PZN hat (z.B. 9999117 als allg. PZN für Importe nach §73 (3)), gilt nämlich die Sonderregelung gem. der TA-1, dass dafür in den Zusatzdaten fix der Wert von 1 ‰ zu übermitteln ist (statt der tatsächlichen Menge).
Wir gehen also davon aus, dass dies auch hier in analoger und gleicher Weise implizit zutreffend und so gewünscht ist.

Einstellungen via Spezialbefehl (WebCode) setzen:

Wenn Sie diese hier beschriebenen Einstellungen bei Ihnen für die aktuellen Taxtypen (2024-06er-Reihe - Taxtyp für Ernährung ist ausgenommen) einfach anwenden möchten, so können Sie einen dafür erstellten Spezialbefehl nutzen:
Der WebCode für diesen Befehl lautet: HT-EV-35-NaCl.saf

Der WebCode überschreibt Ihre vorhanden Einstellungen bzgl. in den genannten Taxtypen für die Einstellungen zu Trägerlösung und Trägerlösung inkl. Appl.-Behältnis. Bitte sichern Sie diesse ggf. vorher.

 

Hinweise:

Die hier gezeigte Automatik kann freilich nur dann greifen, wenn Sie jeweils getrennte Artikel für Import und deutsche Ware anlegen!
Bitte buchen Sie also nicht die Importware auf den bereits vorhandenen deutschen Artikel.

Wir empfehlen -auch wenn Sie es bisher nicht tun- zumindest für die Import-Artikel die echte WaWi in SB zu verwenden,
also die Artikel über eine Bestellung ins Lager einbuchen und in der Bestellung den jeweils tatsächlichen Preis der Lieferanten-Rechnung verbuchen.
Dies hat den großen Vorteil, dass Sie einerseits deutlich einfacher Belege für Nachfragen der Kassen bereit haben und andererseits auch bei von Bestellung zu Bestellung schwankenden EK-Preisen dennoch automatisch ohne weitere Preispflege exakt abrechen können.
Die Verwendung des Verrechnungs-EK auf Artikelebene ist nicht historisiert und daher mit einer gewissen Unschärfe behaftet, diese soll daher normalerweise nur als "Fallback" dienen, falls der reale EK NOCH nicht in der Bestellung verbucht ist, die Ware aber bereits taxiert wird.

Diese Einstellung in den Taxtypen ist nicht spezifisch für NaCl 0,9%-Trägerlösungen und greift in gleicher Weise z.B. für Glucose 5%!

Wie eingangs erwähnt ist dieses Verfahren nicht geeignet, um deutsche Ware zum realen EK (max. Apo-EK) zu taxieren.

 

Aufgrund der extremen Kurzfristigkeit dieser Regelung gibt es für diese Lösung noch keine Validierungs-Erfahrungen, auch können andere bereits an den Taxtypen bei Ihnen vorgenommene Konfigurationen das Ergebnis verändern.
Wir bitten Sie daher, die Ergebnisse besonders aufmerksam zu überprüfen.

Die Version 5.10.012 enthält auch bereits weitere Neuerungen, die sich auf den Weg zu dieser kurzfristig erforderlich gewordenen Version bereits ergeben haben.
Bitte haben Sie also auch grundsätzlich ein Augenmerk auf die allg. Funktionsweise des Programms, da auch dafür noch keine größeren Praxiserfahrungen vorliegen.