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Abrechnung der Erstattungsbeträge nach §130 b SGB V zum 01.02.2013 / Einführung eines Sonderkennzeichens

Den vollständigen Entwurf dazu können Sie hier herunterladen.

Diese Änderung tritt ab 01.02.2013 in Kraft.

Die aktuelle SteriBase-Version, die Sie dazu benötigen ist die 4.20.012.

Diese Erstattungsbeträge gelten für eine bestimmte Auswahl von FAM von neuen Wirkstoffen mit positiver Nutzungsbewertung.

Es sind sowohl Zubereitungen als auch Artikelabverkäufe betroffen, die diese FAM in der Dokumentation enthalten müssen.

Das Sonder-Kennzeichen 02567739 wird mit dem Erstattungsbetrag als zusätzliche Rezeptzeile bei den PRIVAT-REZEPTEN automatisch eingefügt.

Bei der Bedruckung und Abrechnung von Rezepten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt keine Änderung zu der bisherigen Verfahrensweise.
Die Abrechnung dieser Erstattungsbeträge erfolgt über die Rezeptabrechnungsstellen.

Welche Artikel nun aktuell einen Erstattungsbetrag haben, können Sie über folgenden Webcode auswerten:
ABDA_Artikel_Erstatt.saf
Eine Anleitung zum Umgang mit Webcodes finden Sie hier

Achtung: dokumentieren Sie ggf. einen Verwurf, wenn Sie den Erstattungsbetrag für eine ganze TM setzen möchten.

 

RP-Position/ Rezeptdruck

Sie erstellen wie gewöhnlich die RP-Position (entweder aus der Zubereitung oder Artikelabverkauf) und taxieren diese anlog Ihrer gewohnten Arbeitsweise, wenn es sich um eine Rezeptur handelt.
Beim Setzen der RP-Position auf das Rezept wird nun automatisch eine zweite Position auf das Rezept gesetzt.


Ausschnitt Rezepteditor bei Rezeptur: Position mit Erstattungsbetrag in Zeile 4

Rezeptdruck


 

Ausschnitt Rezepteditor bei Artikelabverkauf: Position mit Erstattungsbetrag in Zeile 2


Woher stammt nun diese Position?
Mit der SteriBase-Version 4.20.012 gibt es einen neuen Pseudo-Artikel "Erstattungsbetrag §130b SGB V".

 

Dieser Pseudo-Artikel trägt kein Lagerkennzeichen, gleichzeitig existiert für diesen Artikel eine Endloscharge. Dieser Artikel hat die Artikelgruppe "SYSTEM-ARTIKEL!" zugeordnet und
enthält im Memo-Feld einen Hinweis auf: System-Artikel. Bitte Artikel nicht löschen und Endlos-Charge nicht löschen.

Beim Setzen einer RP-Position auf das Rezept überprüft SteriBase die Zubereitungs- oder Artikelabverkaufsdokumentation, ob Artikel mit Erstattungsbeträgen enthalten sind.
Wenn dies der Fall ist, so wird automatisch in dem Auftrag der Zubereitung oder des Artikelabverkaufes ein Artikelabverkauf des Artikels "Erstattungsbetrag §130b SGB V" eingefügt.

Der Einzelpreis dieser Position hat den Wert des Erstattungsbetrages (negativer Wert!).
Der Name des abverkauften Artikels ist um den Namen des echten Artikels oder der Rezeptur inkl. deren RP-Pos-ID, auf die sich dieser Abverkauf bezieht, erweitert.

Aus diesem Abverkauf erstellt SteriBase automatisch die RP-Position, die dann ebenso automatisch mit auf das Rezept gesetzt wird.
Diese RP-Position hat in ihrem Bemerkungsfeld einen Hinweis auf die "Mutter"-RP-Positions-ID.


 

Einkauf/ Wareneingang/ Lagerwert

Da bei den PKV-Rezepten der Erstattungsbetrag als negative Position aufgeführt wird und somit vom Umsatz auf dem Rezept bereits abgezogen/gegen gerechnet wird, sollte sich der Wareneinsatz ebenfalls auf den rabattierten EK-Preis beziehen.

Sofern Sie nicht mit Endloschargen arbeiten und Ihre Ware über das Menü BESTELLUNG verbuchen, tragen Sie bitte als realen EK-Preis den rabattierten Preis ein.
Sie erhalten von SteriBase einen entsprechenden Hinweis, wenn Sie den EK-Preis von einem Artikel eintragen, der einen Erstattungsbetrag hat.

 

Bedenken Sie dabei bitte, das der rabattierte Preis für die Abrechnung der Privatrezepte explizit mit ausgewiesen wird und somit in Ihrem Umsatz verrechnet wird/werden muss.

Der Rabatt wird beim Umsatz eines Kassenrezeptes über das ARZ abgerechnet. Somit beinhaltet der Umsatz in SteriBase NICHT den Rabatt, der Wareneinsatz aber evtl. schon.
Somit müssten die Erstattungsbeträge von dem Abrechnungspreis der RP-Positionen/Rezepten bei GKV-Patienten ggf. gegen gerechnet/noch abgezogen werden.

Beachten Sie dies v.a. in Ihren Auswertungen im ChefModul oder auch in Ihren Umsatzstatistiken.

 

Erstattungsbetrag einfügen wenn KEIN Rezept erstellt wird (z.B. bei Herstellungsbetrieben)

Wenn die RP-Positionen -ohne Rezepterstellung- nur fakturiert werden, so können Sie den Erstattungsbetrag von Hand erstellen.
Öffnen Sie dazu die RP-Position und klicken in der Menüleiste auf "Erstatt.-Betr §130b erstellen".

 

Somit wird analog der oben beschrieben Weise ein Artikelabverkauf und eine RP-Position erstellt.


Diese kann dann wie gewohnt mit fakturiert werden.

 

Wichtige Hinweise:

- achten Sie bitte auf den korrekten Versicherungsstatus- spätestens bevor die RP-Position auf das Rezept gesetzt wird
- wenn KEIN Versicherungsstatus eingetragen ist (entspricht "---"), so wird dies analog eines PRIVATEN- Versicherungsstatus behandelt
- es dürfen bei den Artikelabverkäufen KEINE Nachlieferungen solcher FAM offen sein, die Ware muss explizit über eine Lagerposition abverkauft werden

Stand: 11.03.2013
 

Impressum: WAE-Pharma GmbH, Geschäftsführer Dr. Wolfgang Erdle, Manuela Erdle, HRB 19561 Amtsgericht Augsburg, USt-IDNr: DE226852527
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