Neue Hilfstaxe Anlage 3 zum 01.03.2020 /
Nachtrags-Update 1
Zum 1. März 2020 wurde zwischen DAV und GKV-Spitzenverband eine Änderung
der Hilfstaxe Anlage 3 verhandelt.
Wir hatten Ihnen dazu schon das zugehörige Basis-Update bereitgestellt
(siehe hier). Dieses
Basis-Update ist die Grundlage/Voraussetzung für dieses Nachtrags-Update.
Wie in der Anwender-Rundmail vom 27.03.2020 informiert und angekündigt,
ist die Interpretation des neuen Vertragswerkes nach wie vor sehr schwierig
und unübersichtlich.
Ein wesentlicher Punkt darin ist die Auslegung des Abschlags für
Wirkstoffe aus Teil 2 (Zytostatika und MAK) Anlage 1, also die Tabelle der
generischen Wirkstoffe, für die ein expliziter Rabatt definiert wurde (z.B.
Cisplatin mit 69%). Konkret betrifft es die Interpretation des Abschlags
in dem Fall, in dem einer der in der Tabelle enthaltenen generischen
Wirkstoffe mit einer AutIdem-Verordnung verordnet wird (oder es nur noch
einen Anbieter gäbe). Die vom primären SteriBase-Update eingefügten
Rabatt-Matrices für diese Stoffe sehen so aus, dass der in der Tab. 1
definierte Rabatt unter allen Fällen in gleicher Weise anfällt (also so, wie
dies auch bei den patentgeschützten Wirkstoffen aus Tab. 2 der Fall ist).
(Für Stoffe, die im Vertrag nicht mit einem expliziten Rabatt versehen
wurden – z.B. Vincristin-Sulfat -, ist der allgemeine Rabatt von 50 % nur
dann eingetragen, wenn es sich tatsächlich um eine rein generische Situation
handelt.) Nun geht die aktuelle Interpretation dahin, dass auch bei
den in Tab. 1 genannten Wirkstoffen mit einem expliziten Rabatt dieser nicht
anfällt, wenn es sich um eine AutIdem-Verordnung handelt oder nur ein
Anbieter verfügbar ist. Zum einen ist diese Interpretation ohnehin im
Sinne/Vorteil der Apotheke und unter dem Gesichtspunkt der Lieferengpässe
macht es auch zusätzlich Sinn, AutIdem-Verordnungen für diese Konstellation
ohne Abschläge abzurechnen. Auch der VZA wird unseren Informationen
nach in den nächsten Tagen noch eine aktualisierte Kommentierung des neuen
Vertrags an seine Mitglieder verteilen, in welcher vermutlich auch dieses
Thema nochmals behandelt werden wird.
Wir haben aus diesem Grund das Nachtrags-Update-1 bereitgestellt.
Die Ausführung erfolgt auf die gleiche Weise wie das primäre Update.
Sie können dieses auf die bestehende Installation ausführen - benötigen also
kein SteriBase-Setup mit einer neuen Version. (daher ist es aus GMP-Sicht
produktionstechnisch nicht als kritisch zu betrachten.)
Dieses Nachtrags-Update nimmt folgende Aktionen vor.
- Die Rabattmatrix für Stoffe aus Anlage 1 zu Teil 2 (Generische
Stoffe zu Zyto und MAK) wird angepasst,
so dass der im Vertrag
angegebene stoffspezifische Rabatt nur nicht dann greift, wenn es sich
nicht um einen "AutIdem-Fall" oder "Nur-1-Anbieter-Fall" handelt
(Patentschutz pro Forma ebenso). In den anderen Fällen wird 0% (=
Auffangabschlag) eingetragen. Hier am Bsp. von Cisplatin:
- Der Wirkstoff Azacitidin wurde zum 15.03.2020 generisch (2. Anbieter
existiert).
Gem. dem aktuellen Vertrag ist dann der bisher geltende
Abschlag (also der vom 01.03.) bis auf weiteres anzuwenden (bis die
Verhandlungen darüber abgeschlossen sind und dann ggf. auch eine
Rückvergütung festgelegt wird). Das Update legt für Azacitidin eine
Rabattmatrix an, in der alle Fälle mit 0% Abschlag belegt sind und
setzt für den Wirkstoff das Patentschutzdatum auf den 14.03.2020).
- Pro Forma wird vom Update auch die Rabattmatrix für den Taxtyp der
Parenteralen Ernährung noch korrigiert
(auf 10% und 1%) Dies hat
aber keine große praktische Relevanz, da im Falle von TPN die Preise und
Abschläge zu den verwendeten Artikeln in der Regel aus den
HA3-Preisdaten von ABDATA entnommen werden.
- Das Update prüft auch noch, ob alle für die 2020er-Taxtypen
relevanten Stoffe in Ihrer Datenbank mit der erwarteten SteriBase-HTaxID
eingetragen sind bzw. zu finden sind und ob für die 2020er-Taxtypen die
Rabattmatrices für diese Stoffe existieren.
(Geprüft wird die
Existenz von den je 16 Datensätzen eines Stoffes zu den relevanten
Taxtpyen, nicht aber die Rabatt-Faktoren, da diese von den Anwendern
selbst nach Interpretation gesetzt werden können/sollen.)
Vorgehen:
1. Laden Sie das Update über diesen Link herunter:
UpdateHT20200301P1.exe
(bzw.
wählen Sie alternativ direkt "Download u. Ausführen" - ggf. müssen
Sie Windows-Sicherheitswarnungen aktiv bestätigen.)
(Falls Ihre Sicherheitseinstellungen den Download
einer ausführbaren .exe-Datei nicht erlauben, benötigen Sie ggf. Hilfe von
Ihrem System-Admin.)
2. Starten Sie das Update-Programm durch einen Doppelklick
Sie erhalten Infos zum Update angezeigt und, sofern die aktuelle
SteriBase-Datenbank gefunden wird (Pfad wird in braun unter dem Button
angezeigt), einen aktivierten Start-Button.
3. Starten Sie das Update durch Klick auf den entsprechenden
Button
Warten Sie bis der "Wait-Cursor" beendet ist und Sie eine Meldung
erhalten, dass das Update ausgeführt wurde (oder Sie ggf. Warnungen
erhalten).
Weitere wichtige Infos / Checks / ToDo's für Sie
Prüfen Sie nach dem Update, ob die oben genannten Änderungen so
aufzufinden sind und Ihrer Interpretation der HT entsprechen, bzw. nehmen
Sie ggf. Nachjustierungen nach Ihren Wünschen vor.
VZA-Mitgliedern empfehlen wir, den noch kommenden neuen Kommentar zur
HT-2020-03 für die Interpretation mit heranzuziehen.
Stand: 31.03.2020
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