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 Neue Hilfstaxe Anlage 3 zum 01.03.2020 / Nachtrags-Update 1

Zum 1. März 2020 wurde zwischen DAV und GKV-Spitzenverband eine Änderung der Hilfstaxe Anlage 3 verhandelt.

Wir hatten Ihnen dazu schon das zugehörige Basis-Update bereitgestellt (siehe hier).
Dieses Basis-Update ist die Grundlage/Voraussetzung für dieses Nachtrags-Update.

 

Wie in der Anwender-Rundmail vom 27.03.2020 informiert und angekündigt, ist die Interpretation des neuen Vertragswerkes nach wie vor sehr schwierig und unübersichtlich.

Ein wesentlicher Punkt darin ist die Auslegung des Abschlags für Wirkstoffe aus Teil 2 (Zytostatika und MAK) Anlage 1, also die Tabelle der generischen Wirkstoffe, für die ein expliziter Rabatt definiert wurde (z.B. Cisplatin mit 69%).
Konkret betrifft es die Interpretation des Abschlags in dem Fall, in dem einer der in der Tabelle enthaltenen generischen Wirkstoffe mit einer AutIdem-Verordnung verordnet wird (oder es nur noch einen Anbieter gäbe).  
Die vom primären SteriBase-Update eingefügten Rabatt-Matrices für diese Stoffe sehen so aus, dass der in der Tab. 1 definierte Rabatt unter allen Fällen in gleicher Weise anfällt (also so, wie dies auch bei den patentgeschützten Wirkstoffen aus Tab. 2 der Fall ist).  
(Für Stoffe, die im Vertrag nicht mit einem expliziten Rabatt versehen wurden – z.B. Vincristin-Sulfat -, ist der allgemeine Rabatt von 50 % nur dann eingetragen, wenn es sich tatsächlich um eine rein generische Situation handelt.)  
Nun geht die aktuelle Interpretation dahin, dass auch bei den in Tab. 1 genannten Wirkstoffen mit einem expliziten Rabatt dieser nicht anfällt, wenn es sich um eine AutIdem-Verordnung handelt oder nur ein Anbieter verfügbar ist.  
Zum einen ist diese Interpretation ohnehin im Sinne/Vorteil der Apotheke und unter dem Gesichtspunkt der Lieferengpässe macht es auch zusätzlich Sinn, AutIdem-Verordnungen für diese Konstellation ohne Abschläge abzurechnen.  
Auch der VZA wird unseren Informationen nach in den nächsten Tagen noch eine aktualisierte Kommentierung des neuen Vertrags an seine Mitglieder verteilen, in welcher vermutlich auch dieses Thema nochmals behandelt werden wird.

 

Wir haben aus diesem Grund das Nachtrags-Update-1 bereitgestellt.

 

Die Ausführung erfolgt auf die gleiche Weise wie das primäre Update.
Sie können dieses auf die bestehende Installation ausführen - benötigen also kein SteriBase-Setup mit einer neuen Version.
(daher ist es aus GMP-Sicht produktionstechnisch nicht als kritisch zu betrachten.)

 

Dieses Nachtrags-Update nimmt folgende Aktionen vor.

  • Die Rabattmatrix für Stoffe aus Anlage 1 zu Teil 2 (Generische Stoffe zu Zyto und MAK) wird angepasst,
    so dass der im Vertrag angegebene stoffspezifische Rabatt nur nicht dann greift, wenn es sich nicht um einen "AutIdem-Fall" oder "Nur-1-Anbieter-Fall" handelt (Patentschutz pro Forma ebenso).
    In den anderen Fällen wird 0% (= Auffangabschlag) eingetragen.
    Hier am Bsp. von Cisplatin:


  • Der Wirkstoff Azacitidin wurde zum 15.03.2020 generisch (2. Anbieter existiert).
    Gem. dem aktuellen Vertrag ist dann der bisher geltende Abschlag (also der vom 01.03.) bis auf weiteres anzuwenden
    (bis die Verhandlungen darüber abgeschlossen sind und dann ggf. auch eine Rückvergütung festgelegt wird).
    Das Update legt für Azacitidin eine Rabattmatrix an, in der alle Fälle mit 0% Abschlag belegt sind
    und setzt für den Wirkstoff das Patentschutzdatum auf den 14.03.2020).

  • Pro Forma wird vom Update auch die Rabattmatrix für den Taxtyp der Parenteralen Ernährung noch korrigiert
    (auf 10% und 1%)
    Dies hat aber keine große praktische Relevanz, da im Falle von TPN die Preise und Abschläge zu den verwendeten Artikeln in der Regel aus den HA3-Preisdaten von ABDATA entnommen werden.

  • Das Update prüft auch noch, ob alle für die 2020er-Taxtypen relevanten Stoffe in Ihrer Datenbank mit der erwarteten SteriBase-HTaxID eingetragen sind bzw. zu finden sind und ob für die 2020er-Taxtypen die Rabattmatrices für diese Stoffe existieren.
    (Geprüft wird die Existenz von den je 16 Datensätzen eines Stoffes zu den relevanten Taxtpyen, nicht aber die Rabatt-Faktoren, da diese von den Anwendern selbst nach Interpretation gesetzt werden können/sollen.)

 

Vorgehen:

 

1. Laden Sie das Update über diesen Link herunter: UpdateHT20200301P1.exe
(bzw. wählen Sie alternativ direkt "Download u. Ausführen" - ggf. müssen Sie Windows-Sicherheitswarnungen aktiv bestätigen.)

(Falls Ihre Sicherheitseinstellungen den Download einer ausführbaren .exe-Datei nicht erlauben, benötigen Sie ggf. Hilfe von Ihrem System-Admin.)

 

2. Starten Sie das Update-Programm durch einen Doppelklick

 

Sie erhalten Infos zum Update angezeigt und, sofern die aktuelle SteriBase-Datenbank gefunden wird (Pfad wird in braun unter dem Button angezeigt), einen aktivierten Start-Button.

 

 

3. Starten Sie das Update durch Klick auf den entsprechenden Button

Warten Sie bis der "Wait-Cursor" beendet ist und Sie eine Meldung erhalten, dass das Update ausgeführt wurde
(oder Sie ggf. Warnungen erhalten).

 

 

 

Weitere wichtige Infos / Checks / ToDo's für Sie

Prüfen Sie nach dem Update, ob die oben genannten Änderungen so aufzufinden sind und Ihrer Interpretation der HT entsprechen,
bzw. nehmen Sie ggf. Nachjustierungen nach Ihren Wünschen vor.

 

VZA-Mitgliedern empfehlen wir, den noch kommenden neuen Kommentar zur HT-2020-03 für die Interpretation mit heranzuziehen.

 
 

Stand: 31.03.2020

 

Impressum: WAE-Pharma GmbH, Geschäftsführer Dr. Wolfgang Erdle, Manuela Erdle, HRB 19561 Amtsgericht Augsburg, USt-IDNr: DE226852527
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