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2024-06-16

32. Ergänzungsvereinbarung der Hilfstaxe Anlage 3
"Verhandelte" INN-Preise zum 01.06.2024 / SteriBase-Update

 

16.06.2024:

Wichtige Information:
Das hier erwähnte rein inhaltliche Vorab-Update (ohne Versionsupdate auf 5.10.008 REV-1) reicht nicht aus, um damit Rezeptpostionen korrekt zu taxieren, die einen Verwurf für die Abrechnung beinhalten!
Bitte behalten Sie also Rezepte mit Verwürfen noch zurück, bis Sie das Versionupdate auf 5.10.008 REV-1 von 2024-06-13
installiert haben.


 

Zum 01.06.2024 erfolgt die erste Umsetzung der Forderung des G-BA zum Biosimilaraustausch bei parenteralen Rezepturen.
(§40b der Arzneimittelrichtlinie. ->Text)

Die "Austauschpflicht" wurde in der 32. Ergänzungsvereinbarung der HT Anl. 3 dadurch geregelt, dass für 6 MAK-Wirkstoffe (und deren Biosimilare -> insgesamt 27 Stoffe) fixe INN-Preise zwischen DAV und GKV VERHANDELT wurden, die bei der Austauschmöglichkeit für alle biosimilaren Wirkstofflinien des jeweiligen MAK fix gelten.

D.h., die Preise für diese Stoffe leiten sich nun nicht mehr wie bisher (14-tägig) von den Apo-EK-Preisen der zugehörigen FAM und entsprechenden Rabatt-Faktoren ab, sondern bleiben bis zur Neuverhandlung bestehen.

Dieser grundsätzliche Ansatz mit verhandelten INN-Preisen scheint sehr sinnvoll, da damit spontane Änderungen, die ggf. durch eine Apo-EK-Änderung von für den Gesamtmarkt wenig bedeutenden Anbietern ausgelöst werden, keine "Unruhe" mehr stiften können.

Diese Stoffe haben also fortan im Fall der Austauschbarkeit einen in der HT festgelegten INN-Preis und keinen Abschlag/Rabattfaktor mehr (bzw. steht dieser auf 0%). 

Was bedeutet dies nun für SteriBase?

Die hierdurch bedingten Änderungen in SteriBase sind – auch wenn es evtl. auf den ersten Blick so nicht erscheinen mag – doch grundlegend und nicht allein durch das übliche 14-tägige Update umsetzbar.
Die Einführung neuer TaxTypen ist in diesem Fall erforderlich!

Warum ist dies so?
Zum Januar 2010 wurde erstmalig das Grundprinzip der INN-Preis-basierten Taxation für die GKV eingeführt und stellte eine einschneidende logische Änderung in der Taxation dar.

Die HT beschrieb erstmalig, wie aus den Apo-EK-Preisen der relevanten FAM-PZNs jeweils ein für einen Stoff generischer Preis und ein Preis für einen konkreten Anbieter zu berechnen ist.

Da es zu diesem Zeitpunkt noch keine "fertig berechneten" Preise gab (von ABDATA oder...), war es die einzige Lösung, diese INN-Preise in der jeweiligen Apotheke nach den Artikel-Updates zum 01. und 15. aus den Artikelstammdaten selbst zu berechnen.

Erst zum Mai 2010 bot dann erstmalig auch ABDATA HA3-INN-Preise mit an, was für alle Apotheken freilich ausnahmslos zu spät war.

Auch wenn es in den Folgejahren freilich zahlreiche erforderlich Anpassungen in der HT gab, so hat sich dieses Grundprinzip dennoch bis heute erhalten und auch gut bewährt.

Die Konfiguration der SB-TaxTypen erlaubte es dann auch, zwei unterschiedliche INN-Preis-Quellen zu verwenden.

Die Mehrheit der SB-Anwender arbeitet bisher mit der Variante der selbst berechneten INN-Preise aus den Apo-EKs der Artikel.

Hiermit erklärt sich nun die erforderliche Änderung:
Sobald es mind. 1 Wirkstoff gibt, für den sich die Preise nicht mehr durch (mathematische) Regeln aus den Apo-EK-Preisen ableiten, kann auch dafür nicht durch eine entsprechende Prozedur (INN-Preise generieren) der INN-Preis berechnet und hinterlegt werden.

Der Preis muss also auf anderem Weg zugänglich gemacht werden.
Da ABDATA in deren INN-Preisen fortan auch die verhandelten INN-Preise mit veröffentlicht, ist dies wohl der beste Weg, um mit jeweils aktuellen Preisen für die Wirkstoffe arbeiten zu können.

In der logischen Konsequenz bedeutet dies nun auch, dass die von SB gelieferten System-TaxTypen (TaxTypen, die sich auf die HT beziehen) entsprechend umgestellt werden müssen (von selbst generierten INN-Preisen auf ABDATA-HA3-Preise).

Daher nehmen wir dies zum Anlass, die bisher in Verwendung befindlichen System-TaxTypen
(ID: 1101 bis 1111 - mit "HT-2020-03" in der Bezeichnung) zum 31.05.2024 zu beenden
und neue Nachfolge-TaxTypen
(ID: 1301 bis 1311 - mit "HT-2024-06" in der Bezeichnung) einzufügen.

Um diese Umstellung zu bewerkstelligen, benötigt es ein Update, welches systematisch mit der Version 5.10.008 ausgeführt (werden) wird.

Da aber verständlicherweise die Mehrzahl der Anwender nicht auf dieses Haupt-Update warten möchte bzw. dieses nicht ohne vorherige Validierung installieren kann, stellen wir diesen Part des Updates als separat vorgezogenes rein inhaltliches Update bereit.

Am Bsp. des MAK-BioTec-TaxTyp's sieht dies im Ergebnis dann so aus:

bisher neu

 

Anwendbar ist dieses Vorab-Update auf die SB-Versionen 5.00.xxx und 5.10.xxx.

(SteriBase der Generation 4 wird für dieses Update nicht mehr unterstützt.)

Was macht das Vorab-Update?

Wie muss nach diesem Vorab-Update gearbeitet werden?

Solange nur dieses inhaltliche Vorab-Update ausgeführt ist - also nicht auch die darauf optimierte Version 5.10.008 vorhanden ist - müssen Sie bitte die gleichen Routine-Vorgänge ausführen wie bisher üblich.

Paradoxerweise müssen Sie auch das Generieren der INN-Preise bis zur Version 5.10.008 weiter ausführen, auch wenn freilich diese selbst generierten Preise nicht mehr direkt benötigt werden.
Hintergrund ist aber eine noch vorhandene Abhängigkeit in den Versionen vor der 5.10.008.

Was ändert sich, wenn später dann die Version 5.10.008 (oder höher) installiert ist?

Wenn dann die auf die hier relevanten Neuerungen die Version 5.10.008 installiert ist, kann das Generieren der INN-Preise wegfallen. Das bedeutet Sie können Rezeptpositionen taxieren OHNE INN-Preise generiert zu haben. Da direkt die gelieferten Preise von ABDATA genutzt werden.

Das INN-Update, das Ihnen die 14-tägig neu erscheinenden Artikel liefert, sollten Sie dennoch ausführen, v.a. wenn es neue Wirkstoffe gibt.

Der Hintergrund ist, dass ABDATA die INN-Preise nicht wie eigentlich lt. HT definiert, direkt zu den jeweiligen Wirkstoffen Preise liefert, sondern zu PZNs.
(Es gibt zwar einen Wirkstoffbezug in den ABDA-HA-3-Daten, dieser ist aber häufig unbrauchbar, da oft nicht die Wirkstoff-Form der Dosierungs-Angabe verwendet wird (Salze), die Wirkstoffe nicht hinreichend unterschieden werden (z.B. Morphin-HCl, Morphin-Sulfat) oder der Wirkstoff bei Stoff-Mischungen sich nur auf einen beliebigen bezieht.)

Aus diesem Grund sind wie bisher gut gepflegte eigene Artikel-Stammdaten erforderlich, da diese im Bereich der Taxation die Brücke zwischen PZN und korrektem Wirkstoff bilden, sowohl für die korrekte Dosierform des Wirkstoffs, als auch für die Menge des Stoffs je Teilmenge bzw. je PZN.

Was ist mit Artikeln/Stoffen, für die es keinen ABDA-HA3-Preis gibt?  -> User-TaxTypen anlegen

SB-Anwender, die bisher schon mit den HA3-Preisen von ABDATA arbeiten, kennen diese Lücke bereits.

Es gibt Wirkstoffe, für die ABDATA keinen HA3-Preis liefert.

Dies sind zum einen Stoffe, für die bewusst kein Preis geliefert wird (aus "verhandlungspolitischen" Gründen z.B. das subkutane Trastuzumab), zum anderen gibt es freilich auch die "Exoten", die einfach noch nicht auf dem "Schirm" sind.

Für diese Sonderfälle können Sie freilich nach wie vor die SteriBase-Variante mit den selbst generierten INN-Preisen nutzen.

Die hier für Sie ggf. relevanten Stoffe haben Sie bisher vermutlich auch über die jeweiligen System-TaxTypen taxiert.

Letztere sollten Sie aber der besseren Übersicht halber bitte nicht "reaktivieren".

Legen Sie sich für die TaxTypen, für dies relevant ist (z.B. Zyto und MAK) jeweils einen eigenen User-TaxTyp an, den Sie am besten über die Vorlage des entsprechenden alten (nun beendeten) TaxTyp's erstellen.

Hier am Bsp. für den MAK-TaxTyp:

 

Nach dem Duplizieren, den TaxTyp noch passend bearbeiten (aktivieren).

Ggf. kommt über die Vorlage eine ganze Reihe an Einträgen für Stoffe in der Rabattmatrix mit, die nun nicht mehr in diesem TaxTyp benötigt werden.
Diese sollten der Übersicht halber daher am besten entfernt werden.
In der Version 5.10.008 wurde dazu die Funktion des "Lösch-Buttons" für die Rabattmatrix um die Variante "für Alle Stoffe" erweitert.
In den älteren Versionen geht dies leider nur stoffweise.

 

Stoffgruppe für die relevanten Stoffe eines solchen "Exoten"-TaxTyp's:

Da für diese User-TaxTypen nur für wenige Stoffe INN-Preise generiert werden müssen, ist es empfehlenswert für einen jeweiligen solchen User-TaxTyp eine korrespondierende Stoff-Gruppe zu definieren, der die hier relevanten Stoffe (oder auch nur 1 Stoff) zugeordnet werden, damit über diese Stoffgruppe dann später in einem Schritt komfortabel INN-Preise generiert werden können (und kein Stoff vergessen wird).
Die jeweilige Stoffgruppe benennen Sie am besten synchron zum jeweiligen TaxTyp.
Neue Stoffgruppen können Sie unter Weitere / Auswahllisten / Register Stoffgruppen definieren.

Inhaltliche Vertragsdetails der 32. Ergänzungsvereinbarung

Aktuell (04.06.2024) liegt uns noch kein konsolidierter und damit "ordentlich lesbarer" Gesamttext der HA-3 vor.
Auch der VZA hat angekündigt, noch ein ergänzendes Info-Schreiben für die Mitglieder diesbezüglich zu erstellen.
Wir empfehlen nach Möglichkeit, dies noch abzuwarten, bevor die ersten Rezepte nach dem neuen Modus abgegeben werden.

Besondere Aufmerksamkeit mit den neuen TaxTypen

Unter den komplexen Rahmenbedingen der Taxation sind Neuerungen stets fehleranfällig.
Wir bitten Sie daher, um ein besonderes Augenmerk und stichprobenartige Plausibilitäts-Checks.

Ausführung des Vorab-Updates

Das Update benötigt keine Windows-Admin-Anmeldung - Sie können es unter einem Ihrer normalen SteriBase-User-Anmeldungen ausführen. Es kann im laufenden Betrieb eingespielt werden.

Download des Vorab-Updates: http://pharmagate.de/download/steribase/setup/PreUpdate/SBUpdateUI-20240601.exe

Da es sich um eine .exe-Datei handelt, erscheint im Browser ggf. ein Sicherheitswarnung und Sie müssen den Download zusätzlich aktiv bestätigen.

Je nach Browser kann die Meldung unterschiedlich ausfallen.

 

Sie erhalten damit die Datei: SBUpdateUI-20240601.exe (Es handelt sich dabei um ein selbstentpackendes 7zip-Archiv.)

Starten Sie die .exe durch einen Doppelklick.


Bestätigen Sie das Entpacken und starten.

Der Updater startet mit einem Formular und einem Button "Vorab-UPDATES"

Die Vorab-Updates enthalten einen Eintrag "Update HT Anlage 3....".

Bitte diesen markieren und dann über den Button "Update ausführen" das Update starten.

Bei erfolgreicher Ausführung wird das markierte Update "grün" und Sie erhalten eine positive MessageBox.

 

Evtl. kommt beim Beenden des Updaters diese Meldung, die Sie in diesem Fall gerne ignorieren können.

 

Gesamtupdate auf 5.10.008

In Kürze werden wir auch das Gesamtupdate auf SB-5.10.008 bereitstellen.

Dieses Gesamtupdate enthält zahlreiche Neuerungen und führt dieses Vorab-Update beim ersten Start direkt mit aus.

 


Anhang:

Liste der relevanten Stoffe:
(6 MAK und deren biosimilare Wirkstoff-Linien)

·Bevacizumab
·Bevacizumab (bs-1)
·Bevacizumab (bs-2)
·Bevacizumab (bs-3)
·Bevacizumab (bs-4)
·Bevacizumab (bs-5)
·Bevacizumab (bs-6)
·-----------------
·Eculizumab
·Eculizumab (bs-1)
·Eculizumab (bs-2)
·-----------------
·Infliximab (bs-0)
·Infliximab (bs-1)
·Infliximab (bs-2)
·Infliximab (bs-3)
·-----------------
·Rituximab
·Rituximab (bs-1)
·Rituximab (bs-2)
·Rituximab (bs-3)
·-----------------
·Tocilizumab
·Tocilizumab (bs-1)
·-----------------
·Trastuzumab (bs-0)
·Trastuzumab (bs-1)
·Trastuzumab (bs-2)
·Trastuzumab (bs-3)
·Trastuzumab (bs-4)
·Trastuzumab (bs-5)
·Trastuzumab (bs-6)


Auszug aus der AM-Richtlinie des G-BA: