SteriBase-Handbuch

Artikel Lagerverwaltung Bestellung Geschäftspartner Auftrag Taxation / Rezeptdruck Weitere Funktionen
Stoffe
Rezeptpositionen Rechnung Ausdruck Produktion Schnittstellen
TOOLS eRezept        

Rezeptposition/ Taxposition

Eine Rezeptposition (nachfolgend genannt als: RP-Pos) ist das zentrale Element der Abrechnung.
Um Rezepte von hergestellten Parenteralia oder abverkauften FAM mit Apotheken und/ oder Verordnerfeldern bedrucken zu können, müssen Rezeptpositionen erstellt sein.
Um für Zubereitungen und/ oder Artikelabverkäufe die Rechnungen für den jeweiligen Patienten/ Kunden generieren zu können, müssen Rezeptpositionen erstellt sein.

Eine RP-Pos liefert die Datengrundlage für das Zusatzprogramm ChefModul. Ohne RP-Pos erhalten Sie keine Auswertungen.

Eine RP-Pos entspricht EINER Verordnungszeile auf einem Rezept. Dabei kann eine RP-Pos entweder aus 1 oder n Zubereitungen oder aus 1 oder n Artikelabverkäufen
(ganze Verpackungseinheiten oder auch einzelne Teilmengen) generiert sein.

Beispiel:

  1.  1x 890 mg 5-Fu in 250ml NaCl
    => hier entspricht 1 Zubereitung einer Rezeptposition
    => 1:1
  1. 10x 220mg Tobramyin in 100ml NaCl
    => hier entsprechen 10 identische Zubereitungen einer Rezeptposition
    => n:1
    Für die Taxation muss die auf dem Rezept verordnete gesamte Menge herangezogen werden.
  1. 9x Parenterale Ernährung
    => hier entsprechen 9 identische Zubereitungen einer Rezeptposition
    => n:1
    Für die Taxation muss die auf dem Rezept verordnete gesamte Menge herangezogen werden.
    (Bis 12/2009 (SteriBase Version 3.00.xxx) galt folgendes Prinzip bei den Ernährungslösungen:
    Gleichzeitig werden aber nicht die Mengen für alle 9 Zubereitungen zusammengezogen, sondern es wird in Tax-Chargen untergliedert.
    In diesem Bsp. in 4+4+1 oder auch in 4+3+2 oder auch in 3+3+3.
    Dies bedeutet, es sind zunächst bis zu 3 Teilpreise zu ermitteln, deren Summe dann erst den Preis der Rezeptposition bildet.
    Seit der SB-Version 4.xx werden auch für die Ernährungslösungen für n Zubereitungen nur 1 Tax-Charge erstellt.)
  1. beliebige Artikelabverkäufe
    => hier entsprechen n ganze Verpackungseinheiten (oder auch n Teilmengen) einer Rezeptposition

Eine Rezeptposition ist also letztlich nichts anderes als eine Art "Überbau" über eine oder mehrere Zubereitungen, der die entsprechenden Abrechnungseigenschaften beinhaltet wie den Tax-Typ, den Abrechnungspreis, die Zuzahlung oder den Rezepttext.

Die RP-Pos erbt den Abrechnungspreis bei den Artikelabverkäufen direkt aus dem Auftrag der Abverkäufe.

Aus Zubereitungen heraus erstellte Rezeptpositionen haben zunächst einen Abrechnungspreis von 0,00€. Je nach Abrechnungsmodalität (ob nach Anlage 3 der Hilfstaxe, PKV-Verträge oder
Individualvereinbarungen) werden diese dann taxiert. Der zu taxierende Teil der RP-Position ist die Tax-Position.

Was ist eine Taxposition?

Eine Taxposition ist eine abrechnungsbedingte Untergliederung einer Rezeptposition. Eine Rezeptposition hat immer mind. 1 Taxposition.

Eine Rezeptposition kann theoretisch aus 1 oder auch aus n Taxpositionen bestehen. Einer Taxposition sind dann wiederum 1 oder mehrerer "echte" Zubereitungen zugeordnet.
Anmerkung: mit der Abrechnung seit 01/2010 hat eine RP-Pos i.d.R. nur noch 1 Tax-Position.

Es ergeben sich also folgende Schemata:

  1. Im Falle einer einzelnen Verordnung (z.B. Zytostase, Analgesie, sonstige Lösung, Ca-folinat etc.) sind die Verhältnisse in der Regel 1:1:1
    1 Zubereitung
    1 RP-Position
    1 Taxposition mit 1 Applikationseinheit

 

  1. Im Falle von n Applikationseinheiten bei identischen Zubereitungen (z.B. Mehrtagestherapie bei Antibiosen, Analgetika, sonstige Lösungen, Zytostase etc. und auch parenterale Ernährung) sind der Verhältnisse in der Regel 1:1:n.
    Es darf lt. Anlage 3 der Hilfstaxe der Bedarf einer Woche aufsummiert werden.
    n Zubereitungen (z.B. 10)
    1 Rezeptposition
    1 Taxposition mit n Applikationseinheiten (z.B. 10)

     

 

  1. Änderung: aufgrund der Neuregelungen der Hilfstaxe ab 01/2010 erstellt SteriBase automatisch aus n Zubereitungen, die zu einer RP-Pos aufsummiert werden sollen nur EINE Taxposition mit n Applikationseinheiten analog Punkt 2.

    Bei TPN´s sind die Verhältnisse in der Regel 1:m:n
    1 Rezeptposition
    m Taxpositionen (z.B. 3 Taxpositionen bei 4+4+1)
    n Zubereitungen (z.B. 9)

     

Für alle Modelle gilt:

Bei den Artikelabverkäufen haben wir stets EINE Taxposition für EINE Rezeptposition.

--> zurück                                        --> weiter