SteriBase-Handbuch
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TOOLS | eRezept |
Eine Rezeptposition (nachfolgend genannt als: RP-Pos) ist das zentrale Element der Abrechnung.
Um Rezepte von hergestellten Parenteralia oder abverkauften FAM mit Apotheken und/ oder Verordnerfeldern bedrucken zu können,
müssen Rezeptpositionen erstellt sein.
Um für Zubereitungen und/ oder Artikelabverkäufe die Rechnungen für den
jeweiligen Patienten/ Kunden generieren zu können, müssen Rezeptpositionen
erstellt sein.
Eine RP-Pos liefert die Datengrundlage für das Zusatzprogramm ChefModul. Ohne RP-Pos erhalten Sie keine Auswertungen.
Eine RP-Pos entspricht EINER Verordnungszeile auf einem Rezept. Dabei kann
eine RP-Pos entweder aus 1 oder n Zubereitungen oder aus 1 oder n
Artikelabverkäufen
(ganze Verpackungseinheiten oder auch einzelne Teilmengen) generiert sein.
Beispiel:
Eine Rezeptposition ist also letztlich nichts anderes als eine Art "Überbau" über eine oder mehrere Zubereitungen, der die entsprechenden Abrechnungseigenschaften beinhaltet wie den Tax-Typ, den Abrechnungspreis, die Zuzahlung oder den Rezepttext.
Die RP-Pos erbt den Abrechnungspreis bei den Artikelabverkäufen direkt aus dem Auftrag der Abverkäufe.
Aus Zubereitungen heraus erstellte Rezeptpositionen haben zunächst einen
Abrechnungspreis von 0,00€. Je nach Abrechnungsmodalität (ob nach Anlage 3 der
Hilfstaxe, PKV-Verträge oder
Individualvereinbarungen) werden diese dann taxiert. Der zu taxierende Teil der
RP-Position ist die Tax-Position.
Eine Taxposition ist eine abrechnungsbedingte Untergliederung einer Rezeptposition. Eine Rezeptposition hat immer mind. 1 Taxposition.
Eine Rezeptposition kann theoretisch aus 1 oder auch aus n Taxpositionen
bestehen. Einer Taxposition sind dann wiederum 1 oder mehrerer "echte"
Zubereitungen zugeordnet.
Anmerkung: mit der Abrechnung seit 01/2010 hat eine RP-Pos i.d.R. nur noch 1
Tax-Position.
Es ergeben sich also folgende Schemata:
Bei TPN´s sind die Verhältnisse in der Regel 1:m:n
1 Rezeptposition
m Taxpositionen (z.B. 3 Taxpositionen bei 4+4+1)
n Zubereitungen (z.B. 9)
Für alle Modelle gilt:
Bei den Artikelabverkäufen haben wir stets EINE Taxposition für EINE Rezeptposition.