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Info zum SteriBase- Update Version 4.41.017/(und .016)
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Bezeichnung | Bedeutung |
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RealEK | EK, der über eine tatsächliche Bestellung des
Artikels (SteriBase-WaWi) für einen ganz bestimmten Bestellvorgang
"verbucht" wurde. (Menü "Bestellung" ) ![]() 2 gelieferte VE sind hier mit 900,- verbucht. 1 VE (200 mg Epirubicin) wird also mit einem Wert von 450,- gerechnet. |
GPVKOnTaxDat | Preis, der in den Artikelstammdaten in der
Detailtabelle "VK-Preise nach Auftraggeber" hinterlegt ist.![]() Diese Tabelle findet sich in den Artikelstammdaten auf der Registerkarte "Preise". Preise können hier auftraggeberspezifisch hinterlegt werden. Der Auftraggeber "-STD-" - also keine Angabe - bedeutet dabei, dass dieser Preis für alle Auftraggeber gilt, wenn es nicht für den jeweiligen Auftraggeber einen konkreten Eintrag gibt. Dieser Preistyp kann auch verwendet werden, wenn keine WaWi über SteriBase betrieben wird und keine real verbuchten EK-Preise erfasst werden. Diese Tabelle ist historisierbar. Über die Spalte "Ab Datum" kann jeweils der Zeitpunkt der Gültigkeit definiert werden. Alte Preise müssen also nicht überschrieben werden, sondern neue Preise werden als neue Zeilen hinzugefügt. Das Taxdatum der Rezeptposition ist hierbei entscheidend, welcher Eintrag für die Berechnung verwendet wird. |
VerrechEK | Dieses Feld bezieht sich auf den beim Artikel in
den Stammdaten hinterlegten "1. Verrechnungs-EK"![]() Dieses Feld ist nicht historisiert. Es ist daher nur für die Verwendung geeignet, wenn die Taxation stets so "zeitnah" erfolgt, dass alle Rezeptpositionen abgerechnet sind, bevor dieser Eintrag geändert wird. Umgekehrt ist dann eine "rückwirkend reproduzierbare" Taxation folglich nicht mehr möglich, wenn der Eintrag geändert wurde. |
ApoEKOnTaxDat | Dieser Parameter stellt den alt-bekannten
Apotheken-EK nach ABDATA dar. Dieser ist im SteriBase-ABDA-Artikelstamm historisiert verfügbar (üblicherweise 26 Monate zurück und 14-tägig). |
APUOnTaxDat | Analog zu ApoEKOnTaxDat der ApU aus ABDATA
(Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers) |
Dies ist also der Standardeintrag in den neuen Taxtypen:
ArtDoku-DosAnf:RealEK;GPVKOnTaxDat;VerrechEK;ApoEKOnTaxDat
und
bedeutet, dass die angeforderte Dosis taxiert wird. Als Preis wird zunächst
geschaut, ob der reale EK aus der Bestellung hinterlegt ist. Ist dort kein
Preis hinterlegt, wird im Artikelstamm der Preis aus der Tabelle VK-Preise
nach Auftraggeber gesucht. Fehlt dort ebenfalls der Eintrag, schaut
SteriBase nach, ob es einen Verrech-EK1 gibt. Fehlt auch dieser Preis, so
wird der offizielle Apo-EK ermittelt.
Die Preisreihenfolge kann
grundsätzlich auch verändert werden.
Bei der Abrechnung zum EK ist wohl üblicherweise kein Abschlag mehr -so wie bei den INN-Preisen- zu berechnen-
Daher ist die Rabattmatrix in den Vorlagen, die das Update anlegt, zunächst generell auf 0% eingestellt.
Dies trifft dann auf jeden Fall für die SARS-CoV-2-AMVersVO-Abrechnung
zu.
Es ist aber dennoch möglich mit der Rabattmatrix zu arbeiten, so wie dies bei der INN-Taxation erfolgt.
Dies folgt der gleichen Logik:
Ein Rabatt, der für den Stoff "---"
eingetragen ist, gilt für alle Stoffe, für den nicht explizit ein Eintrag
gesetzt ist.
Übrigens können hier nicht nur Rabatte gemanagt werden, sondern auch
Aufschläge. Tragen Sie dazu den passenden Rabatt-Faktor >1
ein, z.B. für 30% Aufschlag = 1,3
Der prozentuale Rabatt wird hier als
Negativwert gesetzt
Die genaueste Variente ist freilich die Verwendung des realen EK (RealRK), da hiermit auch Schwankungen aus unterschiedlichen Einkäufen / ggf. Bezugsquellen direkt über die Lagereinbuchung auf die dokumentierten Lagerpositionen anwendbar sind und somit jedes Vial genau "seinen tatsächlichen EK" kennt.
Das Problem ist aber ggf., dass die Rechnung einer Warenlieferung nicht zwingend bereits mit der Lieferung und damit Einbuchung der Ware erfolgt, sondern die Rechnung z.B. erst zum Monatsende kommt und dann erst korrekt verbucht werden kann.
Die eingebuchte Ware kann aber direkt nach der Einbuchung schon
dokumentiert werden und eine Rezeptposition damit taxiert werden.
Wenn
dann zum Zeitpunkt der Taxation, der bezahlte EK der Bestellung noch nicht
eingetragen ist, "greift" dieser Preisparameter nicht und es wird der
nachfolgende Preisparameter versucht.
Lösen kann man dies z.B.:
Wird die Sondertaxation für die GKV-Abrechnung gem. SARS-CoV-2-AMVersVO verwendet, so wurde zwischen GKV und DAV festgelegt, dass als Preiskennzeichen der Wert "13" übermittelt werden soll. (mehr ist nicht schriftlich zwischen den Parteien geregelt)
Nicht ganz geklärt ist die Frage, ob für alle PZN, die übermittelt werden
das Preis-Kz "13" verwendet werden soll oder nur für die Wirkstoffe, die
eben nach realem EK berechnet werden.
Einstellungen für die elektronischen Rezeptdaten:
Bei Taxtyp können Sie auf der Registerkarte Details für jede Position auf der Unterregisterkarte "Optionale Daten" dedizierte Einstellungen vornehmen.
Dies betrifft das Preiskennzeichen. z.B. 13 beim Wirkstoff und die übliche 14 bei der Trägerlösung.
Es betrifft weiter auch die Preisparameter-Liste, die für den
übermittelten Preis relevant ist.
Diese sollte bei Taxation nach
SARS-CoV-2-AMVersVO vermutlich gleich lauten wie die Paramterliste, die zur
Ermittlung des Abrechnungspreises für die WS-Dosis verwendet wird.
Also z.B.: RealEK;GPVKOnTaxDat;VerrechEK;ApoEKOnTaxDat
Bitte prüfen Sie die Einstellungen in den Vorlagen und passen Sie dies ggf. nach Ihrer Interpretation an, v.a. dann, wenn Sie die Parameterliste für die Berechnung der WS-Dosis geändert haben.
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Das Update legt beim ersten Start automatisch die temp. reduzierten
MwSt-Sätze bzgl. der Corona-Krise an.
16% bzw. 5% im Zeitraum vom
01.07.2020 bis 31.12.2020.
Es werden 2 Einträge in die Einstellungstabelle bzgl. MwSt-Sätzen vorgenommen.
Startdatum 01.07.2020: 16% und 5%
Startdatum 01.01.2021: 19% und 7%
Bitte prüfen Sie die Einstellung nach dem Update (Startmenü/Weitere/MwSt u. Euro).
Sie können die Einträge
auch manuell vornehmen, ohne das Update zu installieren.
(Startmenü/Weitere/MwSt u. Euro)
Legen Sie dazu je eine Zeile für den
Start am 01.07.2020 und für den Start am 01.01.2021 (wieder auf 19%, 7%) an.
In den Stammdaten der Objekete (z.B. Artikel, TaxTyp, etc.) wird nicht
der explizite Wert des MwSt-Satzes gespeichert, sondern der MwSt-Typ (Voll,
Ermäßigt, Ohne).
Bei der Verwendung wird dann jeweils im Kontext des
Datums der MwSt-Satz als konkreter Wert ermittelt (z.B. bei der Erstellung
einer Rezeptposition für eine Rezeptur).
Am Bsp. der Taxation wird bei der Erstellung einer Rezeptposition für eine Rezeptur der MwSt-Satz aus dem MwSt-Typ des Taxtyps ermittelt. Dabei wird das Taxdatum als Bezug verwendet, um zu entscheiden wie hoch der MwSt-Satz in diesem konkreten Fall ist.
Bei einem Artikelabverkauf ist bspw. das Abverkaufsdatum maßgeblich.
Werden Rezeptpositionen auf eine Rechnung gesetzt, so wird der MwSt-Satz der Rezeptposition auf die jeweilige Rechnungsposition übernommen.
Werden z.B. Rechnungen erstellt, die Positionen aus den Monaten Juni + Juli 2020 enthalten, so werden sich darauf unterschiedliche MwSt-Sätze finden.
(ggf. theor. bis zu 5 Steuersätze (19%, 16%, 7%, 5%, 0%)))
Bei Artikelabverkäufen bzw. generell ist es selbstversändlich stets wichtig, dass Sie den jeweils aktuellen ABDA-Artikel-Stamm installiert haben, da daraus ggf. auch Bruttopreise entnommen werden.
Der Übersicht halber ist daher zu empfehlen, die Monate nach Möglichkeit jeweils in sich geschlossen abzurechnen.
Bei den Standard-Vorgängen sollte sich also alles soweit dynamisch korrekt verhalten, dass keine speziellen Eingriffe nötig werden.
- User-Taxtypen oder geänderte System-Taxtypen mit fixen MwSt-Sätzen in den Formeln und User-Spezialbefehle mit MwSt-Faktoren in berechneten Feldern.
In den beiden genannten Fällen kann es sein, dass darin hart codierte MwSt-Sätze vorkommen, die dann ggf. manuell angepasst werden müssen.
Falls
Sie über mögliche Objekte diesbezüglich verfügen (was sicherlich eher selten
der Fall ist), seien Sie bitte besonders aufmerksam.
Wir unterstützen Sie
ggf. bei der Änderung der Objekte, können diese aber nicht automatisch
"aufspüren" bzw. "updaten", da individuelle User-Objekte ausserhalb der
Kontrolle des Systems sind.
(In seltenen Einzelfällen könnten auch noch Spezial-Funktionen in User-Modulen hier ein Update bzw. eine Einstellungsanpassung benötigen, ggf. wurden diese auch von Ihnen bzw. Ihrer IT selbst erstellt.)
Kontrollieren Sie also bitte auch die Ergebnisse dieser Objekte beim Wechsel stets stichprobweise!
- Sind monatsübergreifende Rechnungen auch mit Ihrer Buchhaltung vereinbar?
Wie erläutert, ist es für die Fakturierung innerhalb von
SteriBase zunächst grundsätzlich machbar, dass sie auch monatsübergreifend
fakturieren und darin dann zum Beispiel Abrechnungspositionen mit den
Mehrwertsteuersätzen 19%, 16%, 0% (oder auch weitere) gleichzeitig enthalten
haben.
Dies bedeutet aber jedoch nicht automatisch, dass eine
derartige Rechnungslegung auch mit ihrer Buchhaltung kompatibel ist!
Vor allem, wenn sie die in SteriBase erstellten Rechnungen über den
DATEV-Export in die Buchhaltung übergeben, ist es wichtig, die
entsprechenden Erlöskonten zu prüfen.
Ein ganz spezielles Thema sind
hier Rechnungen, die Zuzahlungen von Patienten enthalten.
Hintergrund ist, dass es hier grundsätzlich schon seit langem
Interpretations-Spielraum und Klarstellungs-Mangel gibt, was den auf der
Rechnung angegebenen Steuersatz für einen Zuzahlungs-Position angeht.
Falls Sie die Einstellung verwenden, dass Zuzahlungen mit 0 % Mehrwertsteuer
auf der Rechnung ausgewiesen werden (SteriBase Option 2213), kann es dann in
der Buchhaltung zu Problemen kommen, da die Zuordnung von 0 %-Positionen
beim Export von SteriBase nur zu einem
Konto möglich ist.
(Sie die Einstellung in der entsprechenden DATEV-Option
2248.)
Buchhaltungsintern könnte es aber sein, dass eine datumsweise
Abgrenzung erforderlich ist und daher eine monatsübergreifender Rechnung in
diesen Fällen wiederum seitens der Buchhaltung nicht durchführbar ist.
BITTE klären Sie dies mit ihrer Buchhaltung/Steuerbüro, um hier
die richtige Vorgehensweise rechtzeitig zu definieren!
Wir können Ihnen Fragen hierzu leider nicht beantworten.
Bis zur Version 4.41.016 ist es so, dass für den DATEV-Export je
Mehrwertsteuer Typ ein Erlös-Konto hinterlegt werden kann.
Also je ein
Konto für volle Mehrwertsteuer, ermäßigte bzw. ohne Mehrwertsteuer.
Da es hier zu Engpässen kommt, wenn eine Rechnung aus gemischten Positionen
besteht, also Positionen mit 19 % und 16 % enthält), weil die Rechnung zum
Beispiel über die Monatsgrenzen hinweg erstellt wurde und Positionen mit
Leistungsdaten aus verschiedenen Mehrwertsteuer-Epochen hat, haben wir die
DATEV-Option mit der kommenden Version 4.41.017 nochmals erheblich
überarbeitet sodass nun zu einer beliebigen Liste an Mehrwertsteuer setzen
jeweils ein fixes Erlöskonto zugewiesen werden kann.
Üblicherweise ist es
so, dass ein Erlöskonto pro Mehrwertsteuersatz von der Buchhaltung
vergeben/benötigt wird.
Die DATEV Option sieht dann nun künftig so aus:
Das Update auf 4.41.017 trägt
für die aktuellen hinterlegten Mehrwertsteuersätze (19, 7, 0 %) bereits die
entsprechenden Konten aus der bisherigen Einstellung ein.
Es werden
Knoten für die neuen Mehrwertsteuersätze (16, 7 %) angelegt, aber freilich
noch ohne Kontozuweisung.
Das Konto müssen Sie bitte in der Buchhaltung
erfragen und dann in der Option entsprechend eintragen, bevor sie einen
DATEV Export durchführen.
Beim Wareneingang gibt es ein Feld für die Mehrwertsteuer jeder Artikel-Zeile. Hier wird der Mehrwertsteuersatz eingetragen, der zum Zeitpunkt des Abverkaufs gültig ist.
Dies sollte üblicherweise auch das Bestelldatum sein und theoretisch auch damit das Rechnungsdatum, wobei sie Letzteres freilich nicht unter Kontrolle haben.
Sie können aber in der Übergangszeit bei Bedarf bei der Eingabe des zu verbuchenden Preises den Mehrwertsteuersatz in der jeweiligen Zeile anpassen, falls der Lieferant eine Mehrwertsteuersatz zu einem anderen Datum verwendet hat, als es dem Datum Ihrer Bestellung entspricht.
Wenn bei der Bestellung ein Rechnungs-Datum für die Lieferantenrechnungen eingetragen wird, bevor die Preise eingetragen werden, dann wird der MwSt-Satz nochmals anhand des Rechnungsdatums ermittelt.
Ist das Ergebnis abweichend von MwSt, der
aktuell aus dem prim. Erfassen der Bestellzeile stammt (Bestelldatum der
Zeile), dann erfolgt ein Hinweis, auf den korrekten MwSt-Satz zu achten.
Eingetragen wird dann ggf. zunächst der MwSt-Satz, der sich aus dem
Rechnungsdatum ergäbe (aber dieser muss nicht zwingend davon abhängig sein.)
Auch auf der Lieferantenrechnung könnten unterschiedliche MwSt-Sätze für die jeweiligen Artikelpositionen auf der Rechnungen sein, wenn bestimmte Artikel-Bestellungen evtl. aus unterschiedlichen MwSt-Epochen stammen, so dass es in der Übergangszeit einer erhöhten Aufmerksamkeit beim Verbuchen der Lieferantenrechnungen bedarf.
Über das bekannte BTM- bzw. T-Rezeptgebühr-Menü kann nun auch die
Botendienstpauschale mit der Sonder-PZN mit einem Klick auf das Rezept
gebracht werden.
Beachten Sie aber Bitte, dass anders als bei BTM- und T-Rezept beim
Botendienst aktuell nicht automatisch
zusätzlich im Hintergrund ein Artikelabverkauf und eine Rezeptposition
erstellt wird, die dann direkt mit fakturiert werden kann (PKV).
Falls Sie dies möchten, so müssten Sie bitte selbst einen (Pseudo-)Artikelabverkauf für einen Pseudo-Artikel mit der Sonder-PZN durchführen und daraus wie für andere Artikelabverkäufe auch eine Rezeptposition erstellen oder alternativ eine manuelle Position auf die Rechnung setzen (ggf. durch Auswahl des angelegten Artikels).
(Nach Einschätzung des VZA kann für Rezepturen kein Botendienst berechnet
werden.)
Impressum: WAE-Pharma GmbH, Geschäftsführer Dr. Wolfgang Erdle,
Manuela Erdle,
HRB 19561 Amtsgericht Augsburg, USt-IDNr:
DE226852527
Alemannenweg 17, 86391 Stadtbergen